Wie setzen Sie sich dafür ein, dass das Selbstbestimmungsgesetz nicht zu Verschlechterungen für inter* Personen führt?
Sehr geehrter Herr Lenders, die Abschaffung des TSG und der Begutachtungspflicht für trans* Personen sind wichtig und richtig. Dies darf jedoch nicht zum Nachteil von inter* Personen geschehen! Der Kabinettsentwurf enthält zahlreiche Verschlechterungen für inter* Personen: Dreimonatsfrist (§ 4 SBGG), einjährige Sperrfrist (§ 5 SBGG), Regelung im Verteidigungsfall (§ 9 SBGG), Regelung zum Eltern-Kind-Verhältnis (§ 11), Übermittlung der Informationen an Sicherheitsbehörden (§ 13 Abs. 5 SBGG). Zur Verbändeanhörung war keine einzige Inter-Vertretung eingeladen, dabei sind diese genauso von dem Gesetz betroffen wie trans* Personen. Wie können Sie einen Gesetzentwurf verantworten, der diese Gruppe völlig vergisst?
Guten Tag Irima K.
der Entwurf für ein Selbstbestimmungsgesetz befindet sich im parlamentarischen Verfahren, aktuell verhandeln die Ampel-Fraktionen noch über Änderungen und Verbesserungen, die Rechte von inter*Personen haben wir dabei auch im Blick und werden sie berücksichtigen.