Lenders
Jürgen Lenders
FDP
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Frage von Gary B. •

Wie setze Sie als Liberaler sich dafür ein, dass durch Dreimonatsfrist und Datenweitergabe das geplante Selbstbestimmungsgesetz nicht illiberal und vorverurteilend gestaltet wird?

Lenders
Antwort von
FDP

Guten Tag Gary. B.,

der Entwurf für ein Selbstbestimmungsgesetz befindet sich im parlamentarischen Verfahren, aktuell verhandeln die Ampel-Fraktionen noch über Änderungen und Verbesserungen.

Die kritischen Stimmen aus der Community nehmen die Freien Demokraten sehr ernst. Für uns Liberale ist wichtig, dass der Staat nicht zum Datenkraken wird. Ich betone, dass die Datenerhebung des Staates nur mit rechtsstaatlichen Grundlagen und immer streng auf einen Zweck begrenzt möglich sein darf. Für mich ist klar, dass wir die maximale Kontrolle über das, was gespeichert wird, behalten müssen und den Zugrifft dokumentieren. Nicht jede Behörde darf und muss alle Daten sehen. Die Zugriffsrechte müssen klar definiert werden: wer darf welche Daten an wen weiterleiten, zu welchem Zweck und zu welchen Zwecken dürfen Daten eingesehen und bearbeitet, weitergegeben oder gelöscht werden. Es muss aber auch möglich sein, dass entscheidende Informationen ausgetauscht werden können.

 Wir Freie Demokraten wollen allen Menschen ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen. Die geschlechtliche Identität gehört zur individuellen Persönlichkeit und muss deswegen durch das Persönlichkeitsrecht geschützt werden. Das geltende Gesetzesrecht trägt diesem Selbstbestimmungsrecht bislang nicht hinreichend Rechnung. Deswegen haben wir uns als Fortschrittskoalition darauf verständigt, das Transsexuellengesetz abzuschaffen und durch ein Selbstbestimmungsgesetz ersetzen.

Künftig tritt an die Stelle dieses langwierigen Verfahrens eine Selbstauskunft der Betroffenen. Die Änderung des Geschlechtseintrags wird dann drei Monate nach Eintragung wirksam. Mit dieser Regelung verbessern wir die Rechtslage für Betroffene erheblich und verkürzen den gesamten Verwaltungsvorgang. Gleichzeitig stellen wir auch sicher, dass eine missbräuchliche, kurzfristige Änderung des Geschlechtseintrags unterbleibt. Damit trägt diese Regelung zugleich zur Akzeptanz der gesamten Reform bei, die einen wichtigen Baustein liberaler Gesellschaftspolitik darstellt.

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