Frage von Jurina M. • 11.01.2024
Wie können Betroffene geschützt werden, wenn Angehörige ein legitimes Interesse oder andere ein öffentliches Interesse für Deadnaming vortäuschen, um damit das Offenbarungsverbot zu umgehen?
Heißt "öffentliches Interesse", dass Medien doch hinterrücks Schaden gegen Betroffene anstellen können? Muss nicht klar ersichtlich sein, dass ein "Nein" einer betroffenen Person immer schwerer wiegen muss als ein solches Interesse?
Antwort von Jürgen Lenders FDP • 17.01.2024
Guten Tag Jurina M.,
der Entwurf für ein Selbstbestimmungsgesetz befindet sich im parlamentarischen Verfahren, aktuell verhandeln die Ampel-Fraktionen noch über Änderungen und Verbesserungen. Um Personen vor einem Zwangsouting zu schützen, soll es - ähnlich wie im geltenden Recht - auch künftig verboten sein, frühere Geschlechtseinträge oder Vornamen auszuforschen und zu offenbaren.