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Jürgen Lenders
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Frage von Damian W. •

Werden Sie sich dafür einsetzen, dass es beim SBGG keine unnötigen Wartezeiten geben wird und dass Daten nicht einfach an Behörden weitergegeben werden?

Als Betroffener empfinde ich die Anmeldung zur Änderung von Namen und Geschlechtseintrag, die drei Monate im Voraus geschehen soll, als unnötiges Hindernis, welches das Leiden vieler trans* Personen unnötig verlängert. Auch finde ich den Gedanken, dass durch diese Änderung, meine persönlichen Daten an irgendwelche Behörden gehen, sehr unheimlich. Ich würde nicht wollen, dass meine Daten an Behörden weitergegeben werden, mit denen ich zuvor noch nie zu tun hatte und die sie auch eigentlich nicht brauchen.

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Antwort von
FDP

Guten Tag Damian W.,

Der Entwurf für ein Selbstbestimmungsgesetz befindet sich im parlamentarischen Verfahren, aktuell verhandeln die Ampel-Fraktionen noch über Änderungen und Verbesserungen.

Die kritischen Stimmen aus der Community nehmen die Freien Demokraten sehr ernst. Für uns Liberale ist wichtig, dass der Staat nicht zum Datenkraken wird. Ich betone, dass die Datenerhebung des Staates nur mit rechtsstaatlichen Grundlagen und immer streng auf einen Zweck begrenzt möglich sein darf. Für mich ist klar, dass wir die maximale Kontrolle über das, was gespeichert wird, behalten müssen und den Zugrifft dokumentieren. Nicht jede Behörde darf und muss alle Daten sehen. Die Zugriffsrechte müssen klar definiert werden: wer darf welche Daten an wen weiterleiten, zu welchem Zweck und zu welchen Zwecken dürfen Daten eingesehen und bearbeitet, weitergegeben oder gelöscht werden. Es muss aber auch möglich sein, dass entscheidende Informationen ausgetauscht werden können.

Wir Freie Demokraten wollen allen Menschen ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen. Die geschlechtliche Identität gehört zur individuellen Persönlichkeit und muss deswegen durch das Persönlichkeitsrecht geschützt werden. Das geltende Gesetzesrecht trägt diesem Selbstbestimmungsrecht bislang nicht hinreichend Rechnung. Deswegen haben wir uns als Fortschrittskoalition darauf verständigt, das Transsexuellengesetz abzuschaffen und durch ein Selbstbestimmungsgesetz ersetzen. Künftig tritt an die Stelle des langwierigen Verfahrens eine Selbstauskunft der Betroffenen. Die Änderung des Geschlechtseintrags wird dann drei Monate nach Eintragung wirksam. Mit dieser Regelung verbessern wir die Rechtslage für Betroffene erheblich und verkürzen den gesamten Verwaltungsvorgang. Gleichzeitig stellen wir auch sicher, dass eine missbräuchliche, kurzfristige Änderung des Geschlechtseintrags unterbleibt. Damit trägt diese Regelung zugleich zur Akzeptanz der gesamten Reform bei, die einen wichtigen Baustein liberaler Gesellschaftspolitik darstellt.

 

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