Frage von Rahel V. • 20.01.2024
Werden Sie dafür sorgen, dass nicht-deutsche Staatsangehörige ihren Geschlechtseintrag ändern können - völlig unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus?
Geschlechtliche Selbstbestimmung ist ein Menschenrecht und muss daher auch für ALLE Menschen gelten. Insbesondere TIN-Personen fliehen häufig aufgrund ihrer Geschlechtsidentität, es kann nicht sein, dass sie in Deutschland aufgrund dessen weiter diskriminert werden!
Antwort von Jürgen Lenders FDP • 23.01.2024
Guten Tag Rahel V.,
die Regelungen zum Personenstand sind grundsätzlich Angelegenheit des Staates, dem die Person angehört.
Eine Duldung verschafft den Betroffenen keinen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland, die geduldeten Personen bleiben weiterhin ausreisepflichtig.