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Jürgen Lenders
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Frage von Mudita-Emma R. •

Mit welchem Geschlecht werde ich in der Geburtsurkunde meines Kindes stehen, wenn in meiner Geburtsurkunde weder männlich noch weiblich steht?

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Antwort von
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Guten Tag Mudita-Emma R.,

in der Geburtsurkunde des Kindes wird das Geschlecht eines Elternteils nicht ausdrücklich erwähnt.

Begrifflich existieren Mutter, Vater, Elternteil, deren Verwendung aber von der Konstellation des Einzelfalls ergibt (s. § 42 Personenstandsverordnung).

Erst vor Kurzem hat Marco Buschmann Eckpunkte zur Reform des Abstammungsrecht vorgelegt, so dass ich aktuelle noch keine Aussage zur zukünftigen Rechtslage machen kann.

Im Eckpunktepapier findet sich dazu folgender Abschnitte: "Mit der Reform soll klargestellt werden, dass Personen ohne Angabe eines Geschlechts im Personenstandsregister, Personen mit dem Geschlechtseintrag „divers“ oder Personen, die ihren Geschlechtseintrag geändert haben, entsprechend den allgemeinen Regelungen des Abstammungsrechts als rechtlicher Elternteil bzw. Vater oder Mutter in das Personenstandsregister eingetragen werden können."

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