Lenders
Jürgen Lenders
FDP
100 %
25 / 25 Fragen beantwortet
Frage von Martin G. •

Artikel 21 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verbietet die Diskriminierung aufgrund von Geschlecht und sexueller Orientierung. Wieso wird dieses Grundrecht so oft ignoriert?

Artikel 21 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verbietet die Diskriminierung aufgrund von Geschlecht und sexueller Orientierung. Wieso wird dieses Grundrecht so oft ignoriert? Mitglieder der LGBTQ+ Community werden so oft diskriminiert, und in vielen Fällen haben die Täter keine Konsequenzen zu befürchten. Bitte helfen Sie uns.

Lenders
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr G.,

Rechtsakte der EU, die gegen Diskriminierung aufgrund von Rassismus gelten, müssen künftig auch Homophobie und andere Diskriminierung umfassen. Das betrifft ausdrücklich auch die Antidiskriminierungsrichtlinien. Unabhängig davon, ob die Richtlinien – wie von Deutschland vorgetragen – Probleme mit dem Subsidiaritätsprinzip bereiten: es gibt sie und dabei darf es keine Hierarchisierung von Diskriminierungen geben. Die Europäische Union muss ein Raum sein, in dem Diskriminierung wegen sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität ausgeschlossen ist. Nichtregierungsorganisationen, die sich in diesem Bereich engagieren, sollen daher stärker als heute bedarfsorientiert von der EU gefördert werden. Europaweit soll das unternehmerische Konzept des ganzheitlichen Diversity Managements in der Arbeitswelt umgesetzt werden, um eine Kultur der Wertschätzung und des Respekts vor der Unterschiedlichkeit der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu schaffen. Dialoge zwischen Unternehmen, Verbänden und Gewerkschaften über Best Practices sollen dabei helfen, in Unternehmen und auch im öffentlichen Dienst der EU diesen Ansatz als Teil einer ökonomischen Modernisierungsstrategie zu verankern.

Wir wollen Artikel 3 im Grundgesetz um die sexuelle Identität ergänzen. Ein ausdrückliches Diskriminierungsverbot auf Grund der sexuellen Identität fehlt und ist nötig, um queere Menschen besser zu schützen. Die Ergänzung des Artikels 3 Grundgesetz um die sexuelle Identität wäre ein überfälliges und wichtiges Zeichen.  Es würde unmissverständlich deutlich machen, dass es hinsichtlich der Gleichbehandlung sexueller Orientierungen und geschlechtlicher Identitäten keinen Weg zurückgibt.  Wir brauchen für die Grundgesetzänderung eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und Bundesrat. Daher wollen wir das mit der Union gemeinsam machen, wir sind offen für Gespräche und hoffen bald gemeinsam zu verhandeln.

 

 

 

 

Was möchten Sie wissen von:
Lenders
Jürgen Lenders
FDP