Frage an Jürgen Klute von Thomas R. bezüglich Gesundheit
Richtlinie über traditionelle Heilpflanzen- THMPD- zum 30.4.2011
Sehr geehrter Herr Klute,
Ich habe kürzlich mit großer Betroffenheit vom europäischen Projekt bezüglich des Verbots von Heilpflanzen erfahren und teile Ihnen hiermit meine tiefste Missbilligung angesichts dieser grundlegenden Verletzung der Menschenrechte mit.
Zahlreiche Personen haben sich seit Urzeiten mit Pflanzen geheilt und deren bedeutende Effizienz festgestellt.
Sollen wir keine Alternative mehr haben und zu Versuchskaninchen der pharmazeutischen Lobby werden? Sollen wir lediglich über Medikamente verfügen, die zwar ein spezifischen Problem behandeln, aber gleichzeitig verheerende Auswirkungen auf anderen Niveaus hervorrufen können?
Ich bin der Meinung, dass man altüberliefertes medizinisches Wissen zur Heilung mit Pflanzen nicht für den alleinigen Profit multinationaler Pharmaunternehmen opfern darf.
Der Zeitpunkt ist ernst und ich bitte Sie, diese Warnung zu beachten, bevor es zu ernsthaften Problemen kommt.Die zeit drängt, denn termin ist der 30.4.2011.
Diese Richtlinie muss dringend dahingehend abgeändert werden, außereuropäische Zubereitungen auf Pflanzenbasis mit einzubeziehen.
Ich bitte Sie inständig darum, den notwendigen Druck diesbezüglich beim europäischen Parlament sowie bei der Generaldirektion Gesundheit und Verbraucher (GD SANCO) auszuüben, um entsprechende Abänderungen zu präsentieren.
gerne erwarte ich Ihre Stellungnahme.
Mit freundlichem Gruß,
Thomas Reichau
Lieber Herr Reichau,
Sie werden es zwischenzeitlich schon gemerkt haben - sowohl pflanzliche Heilmittel als auch Kräutertees sind noch immer legal zu erwerben.
Die Richtlinie, die Sie ansprechen, wurde bereits 2004 verabschiedet und wurde in Deutschland durch die Novellen des Arzneimittelgesetzes (AMG) von 2005 und 2009 umgesetzt. Die Hersteller hatten bis spätestens 30. April 2011 Zeit, ihre traditionellen pflanzlichen Arzneimittel zu registrieren. Dass Medikamente registriert und überprüft werden müssen, bevor sie in den Verkauf gehen, ist ein normaler und sinnvoller Vorgang, um VerbraucherInnen vor gesundheitlichen Schäden oder Betrug zu schützen. Die von Ihnen angesprochene Richtlinie hat demgegenüber sogar ein vereinfachtes Zulassungsverfahren für traditionelle pflanzliche Arzneimittel in der EU eingeführt.
Vielleicht ist der Fragen- und Antwortkatalog, den die EU-Kommission zu diesem Thema zusammengestellt hat, ja noch interessant für Sie: http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-11-71_de.htm?locale=de
mit herzlichen Grüßen
Jürgen Klute