Frage an Jürgen Hestler von Jürgen J. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Jürgen Hestler ,
Sicher machen auch Sie sich Gedanken wie denn Leistungsbezieher nach SGB II oder SGB XII von den Regelsatzanteilen die Strom und Gaskosten für die warm Wasser Zubereitung begleichen können.
Bei denen deren Warmwasserversorgung ebenfalls in der "Singlepauschale" von 20,74€ (West) einhalten ist, schwindet oft schnell das Vertrauen in die Mandatsträger, wenn diese sich der Problematik nicht bewusst sind oder z.B. noch nicht mal die Mühe gemacht haben, die eigenen Abrechnungen mindestes im Vorfeld der Wahl sich genauer anzuschauen.
Wie Sie wissen ist der Regelsatz des Alg II eine Berechnung von 1998 und die Energiepreise seither bis zu 60% gestiegen sind.
Was können Sie mir und auch anderen da für realistische Hoffnungen machen, zumal die Endpreise sicher eher steigen werden?
Mit freundlichem Gruß
J.Jeuter
Sehr geehrter Herr Jeuter,
mir ist die von Ihnen geschilderte Problematik durchaus bewußt.
Wíe Sie sicherlich wissen, war die Neuordnung von Leistungsbezügen nach SGB II im Zusammenhang mit Hartz IV eine Sache des Bundes. Die Sozialpolitiker erklären mir, das in der allgemeinen Leistungspauschale nach Hartz IV ein Puffer eingebaut ist, der es den Empfängern möglich machen soll, Ausgabenschwankungen und Sonderaufwendungen zu bezahlen. Ob dies im Alltag so möglich ist, wird sich zeigen müssen. Eine permanente Überprüfung ist zugesagt.
Der Landtag hat in diesem Zusammenhang nichts zu entscheiden. Ich habe deshalb Ihre Frage an die Bundespolitiker weitergeleitet.
Unabhängig davon werde ich mich als Kreisrat dafür einsetzen, die "Singlepauschale" für Aufwendungen im Zusammenhang mit Wohnen ständig zu überprüfen und sie ggfls. den veränderten Verhältnissen anzupassen. Hier kann der Kreis mitreden.
Also es ist nicht so, dass Ihre Sorgen niemand ernst nimmt.
Herzliche Grüße
Jürgen Hestler