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Jürgen Herrmann
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Frage von Daniel K. •

Frage an Jürgen Herrmann von Daniel K. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Herrmann,

heute musste ich folgenden Beitrag lesen:

http://www.heise.de/tp/r4/artikel/28/28411/1.html

In diesem Beitrag wird erwähnt dass die Telefondaten von 10.000 Leuten zur Fahndung nach dem "Holzklotz Täter" untersucht worden sind.

Es gab keinerlei Hinweise dass der Täter vor, während oder nach der tat telefoniert hat oder ein Handy besaß.

Ist ein derartiges Vorgehen das, was Ihre Partei mit der Vorratsdatenspeicherung erreichen wollte?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Klöpper,

die Vorratsdatenspeicherung ist ein kleiner Ausschnitt einer gesamteuropäischen Strategie zur Kriminalitäts- und Terrorismusbekämpfung. Aus dem von Ihnen genannten Text kann ich leider nicht genügend _gesicherte_ Informationen über den Sachverhalt bzw. den genauen Ablauf der Ermittlungen entnehmen. Eher scheint mir die Richtung des Artikels einen tendenziösen Charakter zu haben. Woher will der Autor etwa wissen, dass die zuständige Richterin ihren Kontrollauftrag vor Unterzeichnung eines entsprechenden Beschlusses nicht gewissenhaft wahrgenommen hat. Er vermutet es nur. Auch die Aussage "[...] für eine derartige Eile bestand keinerlei Grund, da die Daten durch das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ja ein halbes Jahr lang aufbewahrt werden müssen" irritiert mich als ehemaligen Polizeibeamten schon ein wenig. Bei Kapitaldelikten wie Mord ist eine zügige Aufklärung grundsätzlich anzustreben. Bummeleien kann man sich da nicht leisten.

Allerdings will ich Ihrer Grundfrage keineswegs ausweichen: Ich bin für die Vorratsdatenspeicherung, solange sie mit dem Grundgesetz vereinbar ist und unter rechtsstaatlicher Aufsicht dazu beiträgt, die bereits genannten Ziele der Gefahrenabwehr zu erreichen.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Herrmann, MdB