Frage an Jürgen Herrmann von Georg S. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Herr Herrmann,
Argentinien hat im Dezember 2001 die Zahlung auf in Deutschland und zwar über die Banken verkauften Staatsanleihen eingestellt. Viele Deutsche haben die Anleihen zur Alterssicherung erworben. Die Anleihen unterliegen z.T. auch dem deutschen Recht.
Im Januar 2005 hat Argentinien von vielen Rechtsanwälten ausgearbeitet und lange geheim gehaltene neue Anleihebedingungen vorgelegt. Danach durfte man in wenigen Tagen und "freiwillig" an einem Umtausch der alten Anleihen in neue Anleihen teilnehmen. Bei diesem sogenannten freiwilligen Umtausch sollten die Rentner und andere Anleiheinhaber auf 75 % des ehemaligen Anleihewertes und jahrelang nicht geleistete Zinszahlungen verzichten. Verzichten sollten sie aber auch auf das deutsche Recht. Obwohl der Umtausch formell freiwillig war, drohte die argentinische Regierung offiziell mit den Worten: "Wer nicht tauscht bekommt gar nichts." Und so hat sich das Land bis heute auch gegenüber den Deutschen verhalten. Diejenigen, die mit der Änderung ihrer Rechtsstellung und einer über 75 %igen Enteignung nicht einverstanden waren, haben bis heute keinerlei Zahlung erhalten. Argentinien hat sich vielmehr auf einen sogenannten Staatsnotstand denjenigen gegenüber berufen, die rechtliche Schritte eingeleitet hatten, obwohl das Land andere Gläubiger voll und ganz bedient. Das Bundesverfassungsgericht hat über diese Frage zu entscheiden. Doch seit Jahren gibt es kein Urteil und die Kläger bekommen keinen vollstreckbaren Titel, obwohl Argentinien willkürlich den Staatsnotstand erklärt hat und sich auch nur gegenüber bestimmten Gläubigern darauf beruft. Gleichzeitig hat Argentinien pfändbares Vermögen beiseite geschafft.
Die Herren Dr. Nestor Kirchner (Staatspräsident von Argentinien) und Dr. Roberto Lavagna (Wirtschaftsminister von Argentinien) haben sich aus meiner Sicht wegen Nötigung (§240 StGB), Erpressung (§253 StGB), Unterschlagung (§246 StGB), Betrug wegen Vermögensschädigung in Bereicherungsabsicht (§263 StGB), Gläubigerbegünstigung (§283c StGB) und anderem strafbar gemacht.
Wie wollen Sie sich dafür einsetzen, dass diese Mafiahandlungen bestsraft und die Deutschen nicht willkürlich enteignet werden?
Sehr geehrter Herr Schulze,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die mich über die Internetplattform Kandidatenwatch erreicht. Ich habe die Frage zunächst jurisitisch prüfen lassen. Danach kommt hier eine Strafbarkeit der argentinischen Regierungsmitgleider nur unter äußerst eingeschränkten Bedingungen in Betracht. Dies ergibt sich schon daraus, dass die von Ihnen genannten Delikte nach deutschem Auslandsstrafrecht nicht ausdrücklich strafbar sind. Einen Weg, Ihnen zu helfen, sehe ich daher allenfals auf diplomatischem Wege. Ich schlage daher vor, dass die von diesen Maßnahmen Betroffenen sich unmittelbar an das Auswärige Amt wenden. Sollten Sie jedoch weitere Fragen haben, können Sie diese jederzeit wieder an mich richten. Bei alledem ist natürlich auch zu berücksichtigen, dass Auslandsinvesititionen niemals ohne Risiko sind und die totale Überschuldung Argentiniens, die in den Medien auch als "Staatsbankrott" bezeichnet wird, für viele überraschend kam.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Herrmann, MdB