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Jürgen Herrmann
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Frage von Daniel K. •

Frage an Jürgen Herrmann von Daniel K. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Herrmann,

soeben musste ich lesen, dasses schon den Versuch gibt Ausnahmeregelungen (z.B. für Politiker) für den Einsatz des sogenannten Bundestrojaners zu verfassen.

Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/104523

Ihre Partei, allen voran Dr.Schäuble propagiert doch, dass jemand der nichts zu verbergen hat auch keine Angst zu haben braucht. Da stelle ich mir jetzt aber doch die Frage ob Politiker etwas zu verbergen haben. Beim sogenannten Bundestrojaner geht es um schwere Angriffe gegen den Staat - nur für diesen Verdacht soll er ja eingesetzt werden. Wer bestätigt mir, dass nicht Politiker eben so einen Angriff starten. Die Angriffe seitens Dr. Schäuble gegen das Grundgesetz gehen in den Augen einiger Bürger bereits in diese Richtung.

Nehmen wir mal an, Politiker der DVU oder anderer rechtsradikaler Parteien kommen in den Bundestag. Dann haben diese Politiker ja einen tollen Freibrief.

Noch eine Frage dazu: Fallen unter Geistliche auch islamische Prediger?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Klöpper,

danke für Ihre Anfrage.

Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, welches Online-Durchsuchungen grundsätzlich für möglich erklärte, zugleich aber hohe Hürden dafür errichtete, ist nun die Politik gefragt, wie eine gesetzliche Regelung mit diesen Vorgaben aussehen kann.

Wir befinden uns derzeit in einem Prozess, in dem verschiedene mögliche Varianten auf ihre Tragfähigkeit überprüft werden. In dem von ihnen zitierten Artikel nehmen hierzu Vertreter beider Koalitionsparteien Stellung. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz etwa verlangte dabei Ausnahmen für Berufsgruppen mit bereits bestehendem besonderem Zeugnisverweigerungsrecht. Solche Sonderrechte gibt es beispielsweise bei den Berufsgruppen, deren Kommunikation besonders schützenswert ist. Ein Bürger muss sich schlichtweg darauf verlassen können, dass sein Anliegen, welches er einem Strafverteidiger, Arzt, Geistlichen oder eben auch Abgeordneten in seiner Eigenschaft als Berufsgeheimnisträger anvertraut, vor dem Zugriff Dritter sicher ist. Nur darum geht es. Aber an der langen Link-Liste auf der von Ihnen genannten Web-Seite sehen Sie bereits, wie vielschichtig dieses Thema diskutiert wird.

Letztendlich müssen wir meines Erachtens zwei Dinge zusammenbekommen: Wir müssen dem Staat und seinen Sicherheitsorganen effektive Mittel zur Bekämpfung von äußeren und inneren Bedrohungslagen an die Hand geben. Gleichzeitig dürfen wir aber nicht überreagieren und vor allem den Schutz von bisher bereits identifizierten, besonders schützenswerten Geheimnisträgern weiterhin in sinnvoller Weise garantieren. Eine Privilegierung von Abgeordneten soll hierbei natürlich nicht über das bisherige, im Grundgesetz beispielsweise auch in Artikel 47 normierte Maß hinausgehen.

Die von ihnen angesprochene Problematik, dass eventuell auch Mitglieder rechts- oder linksradikaler Parteien in den Genuss besonderer Rechte und Vergünstigungen kommen, sehe ich ebenso sorgenvoll wie Sie. Dies vor allem nach den Ergebnissen der letzten Wahlen in Hessen, Niedersachsen und Hamburg. Erweitern kann man dieses Problemfeld noch, wenn man bedenkt, dass diese Parteien dann auch verstärkten Zugang zu Infrastruktur und finanziellen Zuwendungen erhalten. Allerdings sind alle Parteien, solange sie nicht vom Bundesverfassungsgericht verboten sind, in einer Demokratie gleich zu behandeln. Ob uns dies gefällt oder nicht.

Ob unter den Begriff „Geistliche“ auch islamische Prediger fallen, lässt sich so einfach nicht beantworten. Es kommt hier vielmehr auf den Einzelfall an. Dies ist übrigens auch bei christlichen Predigern so.

Mit freundlichen Grüßen nach Augustdorf

Jürgen Herrmann