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Jürgen Herrmann
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Frage von Volker E. •

Frage an Jürgen Herrmann von Volker E. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Herrmann,

vielen Dank, dass Sie sich auf diesem Wege der Vielzahl an unterschiedlichen Anfragen stellen.

in großer Einmütigkeit haben die Parlamantarier angesichts steigender Lebenshaltungskosten und ausgebliebener Diätenerhöhugen nun eine solche um insgesamt ca. 10% beschlossen.

Ich halte diese Argumentationsweise, die nicht alles von Kassenlage oder Schuldenabbau abhängig macht, für angebracht und vertretbar.
Nicht umsonst haben Sie dieser Entscheidung ja zustimmen können.

Als Beamtenfamilie haben wir in den letzten Jahren (bei weitaus geringeren Bezügen) größte Einschnitte bei Urlaubs- und Weihnachtsgeld erfahren müssen, habeneine sogenannte Kostendämpfungspauschale erdulden müssen, unbezahlte Mehrarbeit, Einschnitte im Beihilferecht etc. Man bleibt auf vielen Kosten sitzen, die von der Restbesoldung beglichen werden muss (Privatrechnungen mit 3,5fachen Satz, von denen die Beihilfe nur 2,3 erstattet, Kostendämpfungspauschale von über einhundertdreißig Euro, u.ä.). In unserem Falle (mit vier Kindern) mindestens 2500 Euro brutto weniger Jahresverdienst/Zusatzkosten. Unlängst wurde anlässlich der Kostendämpfungspauschale höchstrichterlich festgestellt, dass seit 2003 da eine
Schieflage entstanden ist. Die Gleichlage von Treue des Beamten einerseits und der Fürsorgepflicht des Dienstherrn andererseits scheint ins Wanken gekommen zu sein, der Staatsdiener erscheint als Kostenübel mit k.w.-Vermerk.

Wird Ihre Sicht und ihr Abstimmungsverhalten, wenn es nun um eine adäquate Bezügeerhöhung z.B. eines Streifenbeamten und anderer Beamte geht, die gleiche bleiben?

Oder gibt es irgendein für die Diätenerhöhung angeführtes Argument, was nicht für den Parlamentarier und den Beamten im Staatsapperat zugleich gilt?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Eulering,

danke für Ihre Anfrage, zu der ich mich sehr gerne äußere. Die zum Teil einschneidenden Maßnahmen der letzten Jahre haben nach meiner festen Überzeugung ihren Teil dazu beigetragen, dass Deutschland nun wirtschaftlich wieder Fuß fassen konnte. Die deutschen Beamten, egal ob auf Bundes- oder Landesebene, haben hierbei einen erheblichen Beitrag geleistet. Aus meiner eigenen Zeit als Beamter im Dienste des Landes Nordrhein-Westfalen ist mir dies noch gut bekannt und auch deshalb kann ich Ihre Einschätzung nur unterstreichen. Wenn es um Erhöhungen der Beamtenbesoldung geht, so bin ich als Bundestagsabgeordneter nur in Teilbereichen der richtige Ansprechpartner, da ich hierüber nicht immer zu befinden habe. Ich weiß jedoch, dass sich führende Unionspolitiker in den Ländern für eine entsprechend höhere Besoldung einsetzen. Parallel dazu bedarf es meiner Ansicht nach auch eines flexibleren Beamtenrechts. Ein Beispiel: In NRW ist es nun im Polizeidienst möglich, auch ohne zweite Fachprüfung in die Besoldung von A11 vorzurücken, wo es bislang nur bis A 9 (Z) möglich war. All dies hilft uns, Leistungsbereite stärker zu fördern und ihnen auch deutliche finanzielle Anreize zu setzen. Leistung muss sich eben lohnen!

Mit freundlichen Grüßen nach Bad Driburg

Ihr Jürgen Herrmann, MdB