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Jürgen Herrmann
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Frage von Daniel M. •

Frage an Jürgen Herrmann von Daniel M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo,

als Einwohner ihres Wahlkreises habe ich mit Spannung auf die Antwort zu der Frage zum Thema VDS gewartet. Beim Lesen der Antwort kamen mir die Formuliererungen aber sehr bekannt vor - und siehe da, Sie haben die gleiche Textvorlage wie ihre Kollegin Michaela Noll verwendet.

Abgesehen davon dass ich mir eine eigenstaendige Antwort erhofft haette anstelle eines vorgefertigten Textblockes der immer oefter hier bei Abgeordnetenwatch zu finden ist: Immer ist von schweren Straftaten die Rede. Wissen Sie dass die mit der VDS erhobenen Daten ueber das europaeische Cybercrime-Abkommen (welchem Deutschland beitreten will) ohne Richtervorbehalt etc an 52 (!) verschiedene Staten weitergegeben werden koennen und muessen? In diesem Abkommen ist nicht mehr von schweren Straftaten die Rede, und wie es in einigen der besagten Laender um den Datenschutz steht ist auch erschreckend.

Daher ist die Frage: ist Ihnen dieses Abkommen nicht bekannt gewesen? Wenn nein, haette es ihr Abstimmungsverhalten beeinflusst?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Meyer,

zu Fragen von solch überregionalem Interesse wie etwa die Vorratsdatenspeicherung, greife ich selbstverständlich auch auf das Wissen und die Spezialkenntnisse von Fachleuten zurück. Da nicht jeder Abgeordnete solche Spezialisten selbst vorhalten kann, werden diese in manchen Fragen von meiner Fraktion gestellt. Bei gleichlautenden Fragen kann es deshalb vorkommen, dass auch die Antwort dann mehrfach gegeben wird. Dadurch wird sie aber nicht falsch(er). Auch im Sinne einer wirtschaftlichen Arbeitsweise, halte ich dieses Vorgehen für vertretbar.

Grundlage der Vorratsdatenspeicherung, wie bei allem staatlichen Handeln in Deutschland, wird ein rechtsstaatliches Vorgehen sein. Zwar werden Daten gespeichert (was übrigens auch momentan schon der Fall ist, etwa um Beträge nichtbezahlter Telefonrechnungen einzutreiben), allerdings unterliegen diese im Fall der Vorratsdatenspeicherung dem Richtervorbehalt. Dies bedeutet, dass auch in Zukunft nur Daten staatlicherseits benutzt oder an Dritte weitergegeben werden können, wenn ein Richter dies nach rechtsstaatlichem Verfahren angeordnet hat. Wenn Deutschland dem von Ihnen genannten Abkommen beitreten sollte, muss dies ebenfalls gewährleistet werden. Deshalb wurde mein Abstimmungsverhalten dadurch nicht beeinflusst.

Mit freundlichen Grüßen nach Warburg,

Jürgen Herrmann, MdB