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Jürgen Herrmann
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Frage von Dr. Andreas van A. •

Frage an Jürgen Herrmann von Dr. Andreas van A. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Herrmann,

Sie sehen die Schwierigkeiten, die andere Länder mit ihren Berufsarmeen haben, die Schwierigkeiten mit unserer Wehrpflichtarmee sehen sie aber nicht. Würde Ihre Sichtweise zutreffen, wäre der Trend weg von der Wehrpflicht in der freien Welt nicht ungebrochen und Polen würde z.B. die Wehrpflicht beibehalten. Auch würden wir von unseren Freunden nicht immer wieder aufgefordert, endlich auf eine Berufsarmee umzustellen. Die Forderung nach der Wiedereinführung der Wehrpflicht einer gewissen Dame im französischen Wahlkampf bezog sich allein auf die Jugendunruhen dort und nicht auf eine mögliche Qualitätsverbesserung der Armee. Entgegen ihrer Wahrnehmung sind die meisten Länder sehr zufrieden mit ihren Berufsarmeen. Allerdings müssen gute Leute auch gut bezahlt werden. Was haben Sie gegen eine faire Bezahlung von Leuten, die einen gefährlichen Job haben?
Ihre Berufung auf die deutsche Rechtsprechung heißt letztendlich, wir biegen das Recht bis ein Gericht sagt, jetzt ist es genug. Wohl wissend, dass die Rechter im Bezug auf die Wehrpflicht extrem zurückhaltend sind, bzw. diese als ein Teil der Staatsräson sehen. Aber Richter ändern Ihre Meinung, wie das Kölner Urteil bereits gezeigt hat.
Viel wichtiger sollte Ihnen aber die Meinung der Bevölkerung sein. Auch aufgrund der bestehenden Ungerechtigkeiten hat die Unterstützung der Wehrpflicht sehr stark abgenommen. In vielen Umfragen sind die Wehrpflichtbefürworter sogar inzwischen in der Minderheit. Der Vorschlag der SPD findet eine Zustimmung von über 70 % und im Parlament ist die Union bald isoliert. Wie wollen Sie die Wehrpflicht weiter aufrechterhalten, wenn sie nur noch von einer Minderheit getragen wird? Außerdem warte ich immer noch auf die Beantwortung meiner Frage, warum mehr Zivildienst- als Wehrdienstplätze genehmigt werden?

Mit freundlichen Grüßen

A. van Almsick

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Sehr geehrter Herr van Almsick,

offensichtlich sehen Sie die Dinge mit anderen Augen, als ich dies tue.
Dies ist Normalität in einer Demokratie und auch nicht weiter schlimm.
Es gibt gute Gründe für die Wehrpflicht, aber natürlich auch gegen sie. Ich jedoch halte die Argumente für eine Beibehaltung der Wehrpflicht für gewichtiger. Innerhalb der Koalition sind wir uns im Deutschen Bundestag einig und wollen sie erhalten.
Sie schreiben, dass Forderungen von unseren Freunden nach der Abschaffung der Wehrpflicht kommen: Zumindest von unseren Bündnispartnern – und dies ist für uns maßgebend - ist dies nicht der Fall.
Sie fragen: „Was haben Sie gegen eine faire Bezahlung von Leuten, die einen gefährlichen Job haben?“ Fakt ist: Die CDU/CSU hat sich für eine Wehrsolderhöhung eingesetzt und dies mit einer Steigerung um fast 27 Prozent für 2008 auch durchgesetzt.
Herr van Almsick, wie ich Ihre Bemerkung „Ihre Berufung auf die deutsche Rechtsprechung heißt letztendlich, wir biegen das Recht bis ein Gericht sagt, jetzt ist es genug“ verstehen soll, ist mir schleierhaft. Ebenso der Satz: „Viel wichtiger sollte Ihnen aber die Meinung der Bevölkerung sein.“ Herr van Almsick, maßgebend für das Funktionieren unserer Gesellschaft ist eine funktionierende und unabhängige Rechtsprechung. Damit sind wir seit Jahrzehnten gut gefahren und werden von vielen darum beneidet. Ich werde mit Sicherheit nicht darauf spekulieren, wie, wann und warum Richter eventuell in der Zukunft ihre Meinung ändern könnten. Für mich - wie übrigens für alle Menschen in diesem Staat - gelten die derzeitigen Gesetze und die (höchst-) richterliche Rechtsprechung. Schon gar nicht wird man als Entscheidungsträger die aktuelle Rechtsprechung von irgendwelchen Meinungsumfragen abhängig machen können oder diese Komplexe gar kombinieren. Jeder Bürger kann von seinem Wahlrecht Gebrauch machen und sich in Parteien engagieren. Darüber wird in Deutschland der „Wille des Volkes“ ausgeübt.

Ich denke, Herr van Almsick, wir haben das Thema „Wehrpflicht“ hier nun genügend diskutiert und unsere Argumente „pro und contra“ ausgetauscht. Für weitergehende Fragestellungen wenden Sie sich daher bitte unter Angabe Ihrer Adresse an mein Berliner Büro oder auch an Ihren lokal zuständigen Bundestagsabgeordneten.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Herrmann, MdB

PS: Die Anzahl der Zivildienststellen wird von niemandem genehmigt. Geeignete Stellen können sich auf Antrag als Zivildienststelle anerkennen lassen. Die Besetzung dieser Stellen richtet sich dann nach dem jeweils vorhandenen Aufkommen an Zivildienstleistenden. Weitere Informationen finden Sie unter: www.zivildienst.de