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Frage von Horst J. •

Frage an Jürgen Herrmann von Horst J. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Hermann,
vielen Dank für Ihre Information zum Thema SCHIEßANLAGE STEINHEIM. Die aufsichtführende Behörde in Höxter hat in der Vergangenheit KEINE Bodenuntersuchungen durchgeführt wozu sie lt. Gesetz aber verpflichte wäre - die Kreisbehörde kann keine Ergbnisse vorlegen. Erst jetzt auf besonderen Druck der Bevölkerung kommt man den gesetzlichen Verpflichtungen nach und nimmt am 17.01.2007 Bodenproben auf den Flächen der Anlage in Steinheim.

Jegliche Anstrengungen die Gifteinträge in die Landschaft zu minimieren machen keinen Sinn solange pro Doppelschuß u.a. 48 Gramm Blei in die Natur ausgebracht werden. - Die Anlage gehört daher einfach geschlossen.

In Ihrem Schreiben sind sie NICHT auf die Geräuschbelästigung eingegangen. Dem Kreis Höxter liegt offensichtlich ein altes „Gefälligkeitsgutachten“ zur Schallmessung vor, wo an einer mehrere Kilometer von der Schießanlage entfernten Stelle HINTER einem Bergrücken gemessen wurde.

Tatsache ist, dass es über die wahre Geräuschbelästigung in angrenzenden Wohngebieten zur Anlage KEIN amtliches Messprotokoll gibt. Seien Sie gewiß, bei einem ordnungsgemäß erstellten Schallmeßprotokoll in einem der beschallten bzw. betroffenen Wohngebieten müßte der Schießbetrieb sofort eingestellt werden, so fordert es das Gesetz.

Es trifft wohl zu, dass uns Bürgern nur eine übergeordnete Europabehörde helfen kann, daher möchte ich mich schon für die Übersendung der notwendigen Informationen dazu bedanken.

Vielleicht aber können Sie als Abgeordneter unseres Landes die Problematik mit diesen veralteten Schießanlagen, von denen es im Land zahllose gibt, grundsätzlich mit in die Debatten aufnehmen. Damit könnten wir u.a. zeigen, dass wir in Deutschland auch ohne Anweisung aus Brüssel ein wichtiges Problem entsprechend der bestehenden gesetzlichen Vorgeben lösen können.

Mit freundlichem Gruß
Horst John

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Sehr geehrter Herr John,

seit 1985 hat die Untere Bodenschutzbehörde des Kreises Höxter insgesamt 4 Gutachten in Auftrag gegeben; das Letzte stammt aus dem Jahr 2006. Diese Gutachten sind – wie alle anderen Unterlagen zu diesem Fall auch – für Sie öffentlich zugänglich einsehbar. Sie können sich zwecks Terminvereinbarung gerne an Herrn Garzolka unter der Telefonnummer 05271/9654410 wenden. Eine rechtswidrige Umweltbelastung kann bisher nicht nachgewiesen werden.

Die für die Schießanlage Steinheim zuständige Kreispolizeibehörde hat in jüngster Vergangenheit eine erneute Sicherheitsüberprüfung der Anlage durchgeführt. Die Ergebnisse waren nicht zu beanstanden. Ebenso wurden Messungen zur Geräuschbelästigung an verschiedenen Punkten veranlasst. Auch diese haben zu keiner Zeit eine Überschreitung der Grenzwerte ergeben. Ich darf Sie auch darauf hinweisen, dass betroffene Bürger jederzeit das Recht und die Möglichkeit haben, individuelle Messungen auf den von ihnen beispielsweise bewohnten Grundstücken durchführen zu lassen.

Es besteht daher keine Veranlassung (und auch Möglichkeit), die Schießanlage Steinheim aufgrund von Verstößen gegen gesetzliche Regelungen stillzulegen. Die Betreiber haben ein Recht auf die Ausübung ihres Hobbys, solange sie sich an die gesetzlichen Vorgaben halten. Ihre vorgebrachten Anschuldigungen gegen die zuständigen Behörden, diese wären ihren gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachgekommen, bzw. hätten Anfragen von Bürgern ignoriert, bitte ich zu konkretisieren. Woher Sie Ihre Informationen haben, dass „offensichtlich Gefälligkeitsgutachten“ erstellt wurden, ist nicht nachvollziehbar.

Sehr geehrter Herr John, ich diskutiere gerne auch über problematische Fragestellungen mit Ihnen. Dazu gehört für mich aber die gute Praxis, dass die Absender gegenseitig bekannt sind. www.abgeordnetenwatch.de kann die Identifizierung der Petentinnen und Petenten für den angeschriebenen Abgeordneten bislang nicht gewährleisten. Ich habe Sie auch deshalb gebeten, sich direkt mit meinem Büro in Verbindung zu setzen. In ihrem eigenen Interesse bitte ich Sie nochmals darum, da es gerade im Fall der Schießanlage wohl Beschwerdeführer gibt, die nicht unter ihrem richtigen Namen auftreten.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Herrmann, MdB