Frage an Jürgen Herrmann von Michael K. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Herrmann!
Zunächst einmal wünsche ich Ihnen und Ihrer Familie ein besinnliches Weihnachtsfest und erholsame Feiertage.
Um den Umfang des hier geschaffenen Rahmens nicht über die Maßen zu strapazieren, werde ich mich darauf beschränken, einige Fragen an Sie zu richten:
1.: Wie wird der Überalterung bei der Polizei NRW entgegen gesteuert?
2.: Wie werden die Pensionsansprüche der Polizisten dort gesichert?
3.: Kann die Sonderzuwendung (13. Monatsgehalt) der Polizeibeamten (in voller Höhe)- wie in einigen Ministerien geschehen- auf 12 Monate verteilt ausgezahlt werden?
4.: Warum wird bei der Besoldung nicht dafür Sorge getragen, dass mindestens ein Inflationsausgleich gewährleistet ist?
5.: Die Beamtenbesoldung ist grds. von der allgemeinen Einkommensentwicklung abgekoppelt worden. Ist dieser Schritt reversibel?
6.: Welche Argumente sprechen gegen die Einführung einer "P-Besoldung"?
7.: Wie kann eine Diätenanpassung (der MdL NRW) mit steigenden Lebenshaltungskosten begründet werden, wenn diese Kosten für alle anderen Bürger ebenfalls nicht geringer werden?
8.: Ein häufig bemühtes Argument für Diätenanpassungen ist, der Korruption weniger Nährboden zu verschaffen. Gilt das auch wiederum ausschließlich für Politiker?
Meines Erachtens werden Polizisten in NRW nicht deshalb nahezu jährlich zu Korruptions-Vorbeugungs-Seminaren geschickt, weil sie dieser Gefahr nicht ausgesetzt sind. Zudem werden- wie Ihnen persönlich bekannt sein dürfte- wiederkehrend Belehrungen zur Annahme von Belohnungen und Geschenken von jedem Polizisten NRW´s zur Kenntnis genommen.
9.: Eine Frage, die vermutlich nicht beantwortet werden kann/wird:
Warum gibt es besoldungsrechtlich so große Unterschiede zwischen Volksvertretern und Beamten?
Mit freundlichen Grüßen
Michael Kling
(ebenfalls Diplom-Verwaltungswirt, FH)
Sehr geehrter Herr Kling,
da Sie die Antwort vom 11.1.07 offensichtlich nicht erreicht hat, hier noch einmal die Informationen.
Zu Ihren Fragen zum Thema Besoldung von Polizeibeamten teile ich Ihnen Folgendes mit: Die Besoldung der Polizei ist generell Ländersache, daher habe ich Ihre Fragen auch dem zuständigen Landtagsabgeordneten Hubertus Fehring weitergeleitet. Damit er Ihnen antworten kann, wäre eine postalische Anschrift hilfreich.
Generell gilt, dass nach der Föderalismusreform die Besoldung Ländersache ist und der Bund sich da nicht mehr einmischt. Zu Frage 3-Sonderzahlung, 13. Monatsgehalt aufteilen, wurde mir vom zuständigen Innenministerium mitgeteilt, dass in den Bundesministerien diese Sonderzuwendung auf einmal ausgezahlt wird.
Zu Fragen 8/9. Die Höhe der Diäten von Abgeordneten wird immer wieder diskutiert. Sie können sich denken, dass sie von einigen als zu niedrig, von anderen als viel zu hoch empfunden wird. Angelehnt ist die Besoldung an das Gehalt von Richtern bei einem obersten Gerichtshof (R6) oder eines kommunalen Wahlbeamten auf Zeit (B6). Damit soll den Abgeordneten größtmögliche Unabhängigkeit bei ihrer politischen Arbeit ermöglicht werden. Dass sich einige Abgeordnete mit dieser Gehaltsstufe verbessern, andere jedoch große Abstriche machen, je nachdem, welchen Beruf sie vorher ausgeübt haben, lässt sich nicht vermeiden. Meines Erachtens ist die Höhe im Vergleich zum Arbeitsaufwand und zur Verantwortung, die die Volksvertreter tragen, gerechtfertigt.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Herrmann, MdB