Frage an Jürgen Herrmann von Melanie P. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Herrmann,
Auch alle Sport- und Privatpilotenpiloten müssen sich neuerdings einer sehr fragwürdigen, periodischen und zudem kostenpflichtigen Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) nach dem LuftSiG "freiwillig" durch eigenen Antrag unterziehen. Sind Sie der Meinung, dass ein solcher unglaublicher Globalverdacht gegen eine bisher völlig unauffällige Bürgergruppe angemessen ist?
Ist das nicht reiner bürokratischer Aktionismus und Populismus auf dem Rücken von unschuldigen Bürgern, die mit all dem nicht das Geringste zu tun haben? Wird dadurch nicht der rechtstaatliche Grundsatz der Unschuldsvermutung - und damit unser zentrales Rechtsverständnis - ausgehebelt? Sollte nicht wenigstens ein gewisser Anfangsverdacht diese ZÜP rechtfertigen?
Es hat weltweit noch nie einen lizenzierten Piloten gegeben, von welchem an Terroranschlag ausging. Es gab aber jede Menge Führerscheinbesitzer und Rucksackträger!!! Lastwagenfahrer stellen ein viel größeres "Gefahrenkontingent" dar, kommen sie doch problemlos mitten in jede Innenstadt!
Warum werden die nicht zum gläsernern Bürger gemacht, sondern nur ausgerechnet diese harmlose Minderheit?
Wo ist hier Ihrer Meinung nach das rechtsstaatliche Prinzip der Verhältnismäßigkeit noch gegeben? Werden Sie sich nach Ihrer Wahl für unsere Minderheit einsetzen?
Freiheit und Demokratie und Menschenwürde, werden sie dadurch geschützt, dass man sie schleichend gegen die Würde des Menschen einfach abschafft?
Welche Antwort hierauf kann ich an unsere Vereinsmitglieder weitergeben?
Wir würden Sie gerne auch gerne mal auf den Flugplatz Detmold einladen, damit Sie sich persönlich davon überzeugen können, dass wir keine berechtigt verdächtige Kamikazeterroristen sind. Nicht einmal die USA überprüft auf solche entwürdigende Weise ihre Altpiloten. Übrigens auch keine Ausländer mit USA - Lizenz! Nur Deutschland will einmal mehr einmalig perfekt in der Welt sein.
Mit freundlichen Grüßen und in Erwartung Ihrer Antwort
Melanie Peppmeier (LSV Detmold)
Berlin, den 11.08.05
Sehr geehrte Frau Peppmeier,
für Ihre Anfrage zum Luftsicherheitsgesetz danke ich Ihnen.
Bereits während der parlamentarischen Beratungen zu diesem Gesetz hat meine
Fraktion immer wieder darauf gedrungen, Art.1 §7, Abs. 1 Nummer 4 des
LuftSiG zu streichen, da sämtliche Luftfahrer, auch Luftsportgeräteführer
hinsichtlich ihrer Zuverlässigkeit überprüft werden müssten. Es wurde
unmissverständlich klargestellt, dass eine Ausdehnung des
Zuverlässigkeitsmaßstabes gemäß § 7 LuftSiG auf sämtliche Luftfahrer sowohl
inhaltlich als auch von den Auswirkungen her die an Luftfahrer zu stellenden
Anforderungen überspannen würde.
Mit unserem Gesetzentwurf, BT-Drucksache 15/747, „Mehr Sicherheit im
Luftverkehr“ haben wir uns bemüht, den Spagat zwischen dem bestmöglichen
Schutz der Bevölkerung vor möglichen Terrorangriffen aus der Luft und den
berechtigten Belangen der Sportpiloten Rechnung zu tragen. Leider konnte
sich meine Fraktion damit gegenüber der amtierenden Bundesregierung nicht
durchsetzen.
Ich versichere Ihnen aber, dass ich dieses Thema im Auge behalten werde, da
ich das ehrenamtliche Engagement Ihres Vereins insbesondere im Hinblick auf
die Förderung der Jugendarbeit sehr hoch schätze.
Sehr gern nehme ich Ihre freundliche Einladung zu einem Besuch in Detmold
an. Bitte setzen Sie sich wegen eines Termins baldmöglichst mit meinem
Berliner Büro 030 227 77302 in Verbindung.
Es grüßt Sie
J. Herrmann