Frage an Jürgen Herrmann von Michael W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Herrmann,
in den letzten Jahren tritt es immer augenscheinlicher zutage, dass der Souverän in Deutschland durch die Parteien mit Füßen getreten wird. Beim Souverän geht man in einer Demokratie davon aus das es sich dabei um das Volk oder den einzelnen Bürger eines Staates handelt. In Deutschland wird der Souverän jedoch von seinem Recht auf demokratische Mitbestimmung entbunden. Dies geschieht zum einen durch die Auswahl der Direktkandidaten und Zuordnung zu "sicheren" Wahlkreisen durch die Parteien, zum anderen durch die Wahl der Abgeordneten über die sogenannten Listen. Damit wird nicht nur der Grundsatz der unmittelbaren Wahl ausgehebelt, sondern in Folge davon auch der
Artikel 20 GG (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
Aufgrund dieser Gegebenheiten fällt es den Parteien nicht mehr schwer, alle ihnen Profit bringenden Gesetze ohne Einspruchmöglichkeit des Souveräns auf den Weg zu bringen. So zum Beispiel Diätenerhöhungen, Wahlkampfkostenerstattungen bis zur Bundesverfassungsrechtlichen Höchstgrenze oder steuerlich absetzbare Parteispenden im großen Stil (zum Beispiel durch Splittung).
Dadurch jedoch, dass eine Einflussnahme des Souveräns nicht mehr möglich ist, besteht in Deutschland faktisch keine Demokratie mehr. Infolge dessen besteht durch den Souverän die Möglichkeit der Anwendung des Artikel 20 GG (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Warum rufen Sie als "gewählter" Vertreter des Souveräns und darauf vereidigt, ausschließlich zum Wohle des Volkes zu handeln, diesen dann nicht zur Anwendung des Artikel 20 GG (4) auf?
Sehr geehrter Herr Wöstefeld,
ehrlich gesagt kann ich mit Ihren Äußerungen wenig anfangen.
Die Aussage, dass in "Deutschland faktisch keine Demokratie mehr besteht", ist falsch und bedarf eigentlich kaum einer Diskussion. Ganz bewusst sieht unser Grundgesetz und unsere verfassungsmäßige Ordnung eine Parteiendemokratie vor. Dabei sind die Aufgaben der Parteien rechtlich beschrieben und begrenzt.
Ich kann auch nicht erkennen, wo "in Deutschland [...] der Souverän von seinem Recht auf demokratische Mitbestimmung entbunden wird". Daher bin ich auch kein "gewählter", sondern ein gewählter!!! Vertreter des Souveräns - im übrigen ein direkt Gewählter. Ich rufe daher zur Verteidigung von Recht und Gesetz auf und nicht zur deren Beseitigung.
Mit freundlichen Grüßen nach Albaxen
Jürgen Herrmann, MdB