Frage an Jürgen Herrmann von Aljoscha L. bezüglich Jugend
Sehr geehrter Herr Herrmann
In ihrer Antwort auf die Frage von Herrn Krüger argumentieren sie damit, dass der entscheidende Vorteil des Gesetzes in ver Verfolgung der Täter liegt.
Wie aber soll dieser Vorteil zum Tragen kommen, wenn die Täter ohnehin durch die Sperre gezwungen sind, ihre Identität zu verbergen?
Auf den dritten und meiner Meinung nach wichtigsten Punkt seiner Argumentation, welcher den Opferschutz betrifft, sind sie jedoch nicht eingegangen:
Wie begründen sie es, dass die Inhalte, die hauptäschlich in Nordamerika und der EU liegen, versteckt werden sollen, anstatt sie endgültig zu entfernen?
Sehr geehrter Herr Lehr,
der Vorteil liegt darin, dass bisher vor Gericht argumentiert wurde, man sei nur zufällig auf solche einschlägigen Seiten gestoßen bzw. man habe nicht gewusst, um was es sich handele. Wenn allerdings eine klare Kennzeichnung zukünftig vorgeschaltet würde, die auf den Inhalt der Seiten aufmerksam macht, kann dieses Argument nicht mehr vorgeschoben werden. Die Identität der User kann ja durch deren IP Signatur (in der Regel) durchaus ermittelt werden.
Leider ist es eben nicht so, dass die problematischen Inhalte hauptsächlich auf Servern in den Staaten der EU und der USA liegen. Vielfach stehen solche Server ganz bewusst in Russland und anderen Staaten, deren Schutzgesetze weniger stark entwickelt sind. Ein Abschalten ist daher nicht so einfach bzw. gar nicht möglich. Wie ich bereits in meiner vorangegangen Stellungnahme ausführte: Es ist mir durchaus bewusst, dass die geplante Regelung keineswegs den endgültigen Durchbruch in der Bekämpfung der Kinderpornographie bedeutet. Aber es ist ein erster Schritt in die richtige Richtung, den wir vor allem zugig, weil national durchsetzen können. Weitergehende Maßnahmen bedürfen internationaler Abstimmung und die dauern bekanntlich aufgrund der unterschiedlichen Interessenlagen sehr lange. Darauf möchte ich eigentlich nicht warten.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Herrmann, MdB