Frage an Jürgen Herrmann von Roland P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Herrmann,
in Ihrer Antwort auf die Frage von Herrn Bennemann vom 29.04.09
bezeichenn Sie sich als: „Befürworter der Wehrpflicht“ und begründen dies mit der Wichtigkeit dem „Staat und seiner Gesellschaft auch etwas zurückzugeben – als Ausgleich für die Sicherheit, die umgekehrt jedem Einzelnen hier von der Allgemeinheit gewährt wird.“
Ich hätte von Ihnen gerne eine Stellungnahme zu dem diskriminierenden Charakter der Wehrpflicht. Denn es sind ja ausschließlich Männer die dem Staat und der Gesellschaft etwas zurückgeben müssen. Ich habe noch keine Frau getroffen, die von sich behaupten kann, sie wäre vom Staat verpflichtet worden Kinder zu kriegen und ihr drohe eine Haftstrafe, wenn sie sich weigere. Auch, wenn das Grundgesetz eine Dienstpflicht für Frauen im Art.12a Abs.4 GG mit einer militärischen und zivilen Sanitätsdiestpflicht zuließe und im Art. 3 GG und Art.12 Abs.2 GG dies sogar gebietet.
Ich möchte nichts hören von Benachteiligungen von Frauen oder ihrer Fähigkeit Kinder zu bekommen, denn was Männer in ihrem Leben noch leisten werden oder erdulden müssen, das interessiert auch niemanden. Ich bin auch nicht bereit dazu 20 jährigen jungen Frauen Kinder anzurechen, die sie noch gar nicht bekommen haben und vielleicht auch niemals bekommen werden.
Ich möchte von Ihnen hören, warum ich mich nicht darüber erzürnen sollen, dass in meinem Abitursjahrgang, zwei Personen Wehrdienst, fünf Personen Zivildienst und 20 Personen überhaupt nichts leisten müssten weil sie entweder Frauen oder Ausländer sind!? Warum können sich diese Personen dieser, von Ihnen angedeuteten, Sicherheiten bewusst sein, ohne der Gesellschaft etwas dafür zurück geben zu müssen!?
Warum müssen sich unbescholtene junge Männer mehrjährige Haftstarfen androhen, von Polizei und Feldjäger verhaften und in Budeswehraresst einsperren lassen für Vergehen, die für andere Bürger gar keine sind?
Ich bin sehr gespannt auf Ihre Antwort
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Packmohr,
wer sich nicht an geltendes Recht hält, der muss mit einer entsprechenden Ahndung rechnen. Dies ist Grundsatz jedes demokratischen Gemeinwesens, aus dessen demokratischer Legitimierung die Gesetze als Grundlage unseres Staates schließlich herrühren. Dies gilt ebenso für die Wehrpflicht.
Entgegen Ihrer Ansicht ist die Wehrpflicht (nur für Männer) in ständiger Rechtsprechung durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt worden. Weder fordert das Grundgesetz Änderungen, noch verbietet es sie.
Da Sie an einer multikausalen Begründung nicht interessiert zu sein scheinen ("[...] möchte ich nichts hören [...]") darf ich mich auf eine kurze Stellungnahme beschränken: Die CDU und auch ich selbst sehen durchaus gesellschaftliche Umbrüche, die ebenfalls ein Nachdenken über Veränderungen der Wehrpflicht sinnvoll erscheinen lassen. Ich persönlich kann mir eine Dienstpflicht für alle, d.h. Männer und Frauen, aus den bereits in der letzten Antwort in diesem Forum aufgezeigten Gründen gut vorstellen. Diese Zeit könnte wahlweise bei den Streitkräften oder im zivilen Bereich abzuleisten sein. Darüber aber wäre eine breite gesellschaftliche Diskussion angebracht, - über Rechte und Pflichtenübernahme in unserer Gesellschaft. Mit den jetzigen parlamentarischen Mehrheiten jedoch sehe ich eine solche Veränderung schlicht nicht als durchsetzbar an.
Was Ihre konkrete Nachfrage angeht: Sieben Personen aus Ihrer Klasse kommen ihrer Wehrpflicht nach, wobei fünf von ihrem Recht auf Verweigerung des Dienstes an der Waffe Gebraucht gemacht haben und ihre Zeit daher im zivilen Bereich ableisten. Zum Thema Frauen und Wehrpflicht habe ich Ihnen meine Ansicht bereits mitgeteilt. Ausländer unterliegen nicht der allgemein Wehrpflicht, wenn sie nicht deutsche Staatsbürger sind. Dies lässt sich nun mal nicht ändern.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Herrmann, MdB