Frage an Jürgen Gehb von Nando H. bezüglich Innere Sicherheit
Ihre Ausführungen zum Jugendstrafrecht fand ich sehr interessant. Mich würde interessieren, welchen Änderungsbedarf Sie im Bereich des strafrechtlichen Sanktionenrechts sehen?
Sehr geehrter Herr Hernandez,
in den meisten EU-Ländern werden junge Erwachsene nach allgemeinen Strafrecht abgeurteilt. Gleichzeitig gibt es für junge Erwachsene aufgrund ihrer besonderen Situation innerhalb des allgmeinen Strafrechts Milderungsmöglichkeiten . Auch ich setze mich für diese Variante ein. Herausnahme aller Heranwachsenden aus dem JGG, Unterstellung aller Volljährigen unter das allgemeine Strafrecht bei gleichzeitiger Einfügung einer fakultativen oder obligatorischen Strafmilderung nach § 49 I StGB für junge Erwachsene.
Wer oder was hindert uns im übrigen, Sanktionsmöglichkeiten, die heute nur im Bereich des Jugendstrafrechts vorgesehen sind, nicht auch in das allgemeine Strafrecht unseres Landes aufzunehmen? Ich bin sehr für ein erweitertes System differenzierter Sanktionsmöglichkeiten, gibt sie doch dem Richter die Möglichkeit, ganz individuell auf den konkreten Einzelfall zu reagieren. Erfreulicherweise gibt es Überlegungen in diese Richtung. Ich darf daran erinnern, dass wir im allgemeinen Strafrecht inzwischen auch einen Täter-Opfer-Ausgleich haben.
Herzlichen Gruss,
Jürgen Gehb