Frage von Ewald F. • 24.05.2008
Frage an Jürgen Gehb von Ewald F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Gehb,
in ihren Ausführungen haben Sie die Gehälter der Parlamentarier offengelegt. Dies kann man aber in jeder Besoldungstabelle nachlesen.
Wie steht es aber mit den Nebeneinnahmen? Beratertätigkeiten, Aufsichtsratsposten und dergleichen. Das Paradebeispiel dafür ist unser Ex-Kanzler Gerhard Schröder.
Werden diese Einnahmen auch offengelegt und auch versteuert?
Mit freundlichen Grüßen
E. Friedl
Antwort ausstehend von Jürgen Gehb CDU