Frage an Jürgen Gehb von Bernd M. bezüglich Innere Sicherheit
Ihrer Aussage zu den 18- bis 21-jährigen Erwachsenen stimme ich voll zu. Aber Sie müssen schon eine Erkärung geben, was mit den unter 14-jährigen passieren soll, wenn die Strafmündigkeit nicht runtergesetzt werden soll. Ein 13-jähriger bricht unentwegt in Wohnungen ein, er ist bei der Polizei bekannt, aber die Polizei muß ihn aufgrund des Alters immer wieder laufen lassen. Was soll mit solchen Jugendlichen in Zukunft geschehen?
Sehr geehrter Herr Müller,
schon jetzt kommt ein 12- oder 13-jähriger "Täter" nicht ungeschoren davon. Das Kinder- und Jugenhilferecht sieht verschiedene Sanktionsmöglichkeiten - die bis zur geschlossenen Heimunterbringung reichen - vor. Gefragt sind hier allerdings die Jugendämter und ggf. die Vormundschaftsgerichte; nicht die Strafgerichte. Hierbei soll es m.E. bleiben.
Herzlichen Gruss,
Jürgen Gehb