Frage an Jürgen Gehb von Dr. Arndt B. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Dr. Gehb,
Die geplanten Änderungen beim Unterhaltsrecht bezüglich der Rangfolge ("Vorrang für Kinder") führen durch die Wechselwirkung mit dem Steuerrecht in vielen Fällen tatsächlich zum Vorrang fürs Finanzamt und die Kinder hätten das Nachsehen.
Sie hatten, anlässlich der letzten Bundestagsdebatte zum Thema am 2.6.2005, die Situation erkannt und angemerkt, dass man das Unterhaltsrecht nicht isoliert verändern sollte, sondern nur flankiert durch eine Harmonisierung des Sozial- und Steuerrechts. Daher richte ich meine Frage an Sie, als rechtspolitischer Sprecher der CDU/CSU -Bundestagsfraktion, aber stellvertretend für die CDU/CSU-Fraktion im Rechtsausschuss.
Es gibt bis heute keine veröffentlichten Pläne oder Diskussionen bezüglich dieser Harmonisierung, aber einen unveränderten Zeitplan für die Verabschiedung der Unterhaltsrechtsreform. Was ist da der Stand?
Neben der von ihnen damals angesprochenen Wechselwirkung mit dem Realsplitting, die durch eine "Panorama" - Sendung ins öffentliche Bewusstsein gebracht wurde, gibt es noch einige andere, die zu ebenso wundersamen Effekten führen, wie Unterhaltsverpflichtete, die erst durch eine Unterhaltsforderung als ALGII - Bedarfsgemeinschaft bedürftig werden, oder nachrangig berechtigte, aktuelle Ehepartner, die durch die Steuerfreistellung ihres Existenzminimums zu einem Netto-Verdienst beitragen, an dem sie nicht teilhaben dürfen.
Werden diese Effekte im Rechtsauschuss gesehen und diskutiert?
Werden Sie der Reform auch zustimmen ohne die notwendige flankierende Harmonisierung des Sozial- und Steuerrechts?
vielen Dank für Ihre Mühe!