Frage an Jürgen Erhard von Dorothea G. bezüglich Sport, Freizeit und Tourismus
Sehr geehrter Herr Erhard,
wir sind Dauercamper auf einem Campingplatz in Baden-Württemberg. Aufgrund der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg sind Übernachtungen seit November 2020 nicht mehr möglich.
Wir sind hierüber sehr verärgert, da wir die Stellplatzgebühr (ca. 2.200 Euro!!!) trotzdem bezahlen müssen. Da das Land Baden-Württemberg über diese Verordnung (was für uns total unverständlich ist, da jeder seinen eigene Parcelle hat, eigene sanitäre Anlagen, Kochgelegenheiten, Schlafplätze u.v.m. in den Wohnwägen!) entschieden hat, sind wir der Meinung, dass uns eine Entschädigung für die nicht benutzte Zeit (Beherbungsverbot ???) zusteht.
Bei welchem Amt in Baden-Württemberg können wir unsere bezahlte Campingplatzgebühr anteilig wieder rückerstattet verlangen?
Über eine Antwort würden wir uns freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael und Dorothea Gröger