Frage an Jürgen Biele von Manfred S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Beim Ausbau oder Modernisierung einer Straße müssen die Anlieger 2/3 der Kosten tragen.
Finden Sie es richtig, daß der Anlieger zwar den größten Betrag zahlen muss, aber keine Möglichkeit hat, auf die Planung einzuwirken, d.h. er muss auch sinnlose und überflüssige Maßnahmen ( z.B. drei Meter breite Fußgängerwege in einer ruhigen Einfamilienhausgegend) bezahlen - ohne Mitsprache !!!
Wie stehen Sie dazu?
Sehr geehrter Herr Scholz,
zu Ihrer Frage nach dem "Straßenausbaubeitragsgesetz" (furchtbarer Bandwurm!):
Ihr Beispiel von den 3 m breiten Fußgängerwegen in einer ruhigen Einfamilienhausgegend macht deutlich, dass Planungen sehr oft in ihrer Größe überzogen sind.
Deshalb gibt der Gesetzgeber nach meiner Kenntnis den Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit, am Planungsprozeß mit zu wirken - Einwände äußern und Vorschläge unterbreiten (§3 des Gesetzes) - ebenso hat der Bürger die Möglichkeit durch einen Bürgerantrag (mit Hilfe weiterer Betroffener!!) die Entscheidung der Bezirksverordnetenversammlung zu beeinflussen. Die Höhe der Kostenbeteiligung von Anliegern erscheint mit nach dem Kostenverursachungsprinzip (bei Anliegerstraßen zahlen die Anlieger 70%, bei Hauptverkehrsstraßen für die Fahrbahn und die Radwege 25%, für den Gehweg 50%) weniger problematisch.
Die neue Regelung finde ich gerechter als die alte Erschließungsbeitrags-Gesetzgebung, die nicht nach Nutzern der Straße untersschied, sondern nur nach laufender Straßenfront bzw. -fläche. Ich kann mir vorstellen, dass Ihnen meine Antwort nicht 100%ig gefällt - aber Sie fragten mich nach meiner Meinung. Und Politik ist immer die Kunst des Möglichen...
Schöne Grüße
Jürgen Biele (übrigens selbst Anwohner einer Anliegerstraße, die in den
nächsten Jahren ausgebaut werden wird...)