Frage an Jürgen Ackermann von Brigitte K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Für mich als Vorsitzende eines Kleingartenvereins ist die 2. Wohnungssteuer ein wichtiges Thema.
Viele unserer Gartenfreunde sind verunsichert.
Gibt es doch einen Widerspruch in den Gesetzen
Warum muss ich eine Wohnungssteuer bezahlen wenn ich in dieser gar nicht wohnen darf, lt. Bkl.G.Ges. ist das Wohnen bzw. Nächtigen in Lauben nicht gestattet. Auch der Verpächter unserer Kleingartenfläche (die Stadt Neuruppin) hat uns dies ausdrücklich untersagt. Warum sollen die Kleingärtner für etwas zahlen was praktisch gar nicht dürfen nämlich in ihren Lauben wohnen.
Abgesehen davon sind besonders die Älteren bzw. Rentner und die Einkommensschwachen besonders betroffen.
Laut Bundeskleingartengesetz dürfen Lauben nur noch 24m² groß sein, nur vor 1990 gebaute Lauben haben Bestandsschutz.
Auf 24m² kann man kaum wohnen und ältere Lauben bieten zu 80 %
auch nicht diese Möglichkeit.
Dies ist keine sozialverträgliche Lösung.
Um kommunale Haushaltslöcher zu Stopfen sind Kleingärtner wohl nicht
ertragreiche Ansprechpartner.
Viele werden dann ihre Gärten aufgeben müssen.
Es ist noch schwerer für die Vorstände Nachpächter zu finden, dies bedeutet letztendlich Leerstand in den Anlagen
Ist es gewollt, (zur Umgestaltung in lukratives Bauland)?
Wir, glaube ich spreche hier für alle Kleingartenvereine, erwarten von den gewählten Abgeordneten einen gut durchdachten und sozialverträglichen Beschluss. Und mich interessiert natürlich Ihre Haltung.
Ich freue mich auf Ihre Antwort.
Mit Freundlichen Grüssen
Brigitte Kramer
Vorsitzende
Des Kleingartenvereins „Schillergarten“ Neuruppin e. V.
Sehr geehrte Frau Kramer,
Ich stimme Ihnen voll und ganz zu,wenn man in den Lauben nicht wohnen darf,kann man eben auch keine Zweitwohnsteuer verlangen. Wenn ich gewählt werde, werde ich mich als Landtagsabgeordneter dafür einsetzen,das für Gartenlauben in Kleingärten keine Zweitwohnsteuer erhoben werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Ackermann