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Josef Göppel
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Frage von Sebastian K. •

Frage an Josef Göppel von Sebastian K. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Göppel,

ich muss auf Ihre Antwort vom 24.04 an Hernn Haderlein eingehen.

Sie schreiben, das Sie die Sorge nachvollziehen können, dass das Instrument der Internetsperren missbraucht wird. Dennoch grenzen Sie sofort ein, dass es eben nicht (nur) um Kinderpornographie geht, sondern sagen direkt das es Ihnen auch um "schwere Kriminalität" geht. Wie erklären Sie den Umstand, dass das Gesetz noch nichteinmal beschlossen wurde, von allen Seiten aber bereits eine Ausweitung auf andere Bereiche gefordert wird (eben "schwere Kriminalität", aber auch Glücksspiele uä.)? Zeigt dies nicht, das Kinderpornographie eben nur als Türöffner genutzt wird?

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Kratz

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Kratz,

ich bin ein wenig befremdet von dieser Diskussion. Kein Mensch würde die Meinungsfreiheit bedroht sehen, weil kinderpornographische Zeitschriften verboten sind oder Kinofilme mit viel Gewalt nur volljährige Besucher sehen dürfen. Bei der Internetsperre für Kinderpornographie geht es ebensowenig um eine überzogene Einschränkung der Bürgerrechte.

Bitte bedenken Sie: Kinderpornographie ist kein am Rechner entstandenes Computerspiel. Für diese Filme müssen Kinder unglaubliches Leid ertragen. Meine Meinung ist: Wenn die technische Möglichkeit besteht, Seiten mit solchen Inhalten zu sperren, so muss dies in Ergänzung zur Strafverfolgung geschehen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Josef Göppel