Frage an Josef Göppel von Fabian H. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Göppel,
die momentan heftigst diskutierte Online-Sperre von verschiedenen Internetseiten bzw IPs steht hoffentlich auch bei Ihnen in hohem Interesse.
Nur zu was soll der Beginn einer solchen Zensur führen?
Wie von Experten bestätigt wird ist die von der Bundesregierung beschlossene gesetzliche Regelung leicht zu umgehen und daher eigentlich nutzlos. Dazu kommt noch das ich auch für die Sperrung von Kinderpornographischen Inhalten im Internet bin, diese jedoch weitestgehend in inneren Kreisen verteilt werden und daher von einer Sperrung nur in geringem Maß betroffen sein werden. Ein kinderpornographischer Markt mit Umsätzen von Millionen Euros ist dazu auch nicht vorhanden, da, wie gesagt, diese meißtens in inneren Zirkeln getauscht werden.
Die Möglichkeit der Ausnutzung dieses Gesetzes zur vorüber-gehenden Sperrung von für die Regierung unliebsamen Seiten (z.B. Blogs etc) ist jedoch durch die momentane dieses Gesetzes möglich. Eine Ausweitung dieses Gesetzes aufgrund der Tatsache das es in dem momentanen Zustand nicht wirksam ist und damit der Beginn einer wirklichen Zensur wird auch heftigst befürchte
Um noch einmal das Thema Kinderpornographie aufzunehmen:
Nahezu alle der in ausländischen Sperrlisten verzeichneten Server stehen in Ländern, in denen Strafverfolgung durchaus möglich wäre. Viele davon auch in Deutschland und anderen EU-Staaten.
Daher ist eine Online-Zensur sinnlos und eine wirkliche komplett Sperrung dieser Server mit folgender Strafverfolgung wäre effektiver.
Aufgrund dieser Mängel und Bedenken bitte ich sie um ein "Nein" zu diesem Internetzensur-Gesetz und ein "Ja" zu einem freien Internet.
Wie stehen sie zu diesem Gesetz und welche Auswirkungen erwarten sie davon?
Mit freundlichen Grüßen,
Fabian Haderlein
Sehr geehrter Herr Haderlein,
Kinderpornographie muss mit allen rechtsstaatlichen Mitteln bekämpft werden. Dazu gehört für mich die Sperrung von entsprechenden Seiten im Internet genauso wie die Strafverfolgung der dahinterstehenden Kriminellen.
Ich kann aber Ihre Sorge nachvollziehen, dass das Instrument der Sperrung vom Staat mißbraucht werden könnte. Ich nehme den Schutz demokratischer Bürgerrechte sehr ernst und werde deshalb auch bei diesem Gesetz darauf achten, den Anwendungsbereich klar auf schwere Kriminalität einzugrenzen. Parlament und Justiz werden aber auch nach Verabschiedung des Gesetzes kontrollieren, ob die vollziehenden Behörden ihre Kompetenzen überschreiten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Josef Göppel