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Josef Göppel
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Frage von Peter K. •

Frage an Josef Göppel von Peter K. bezüglich Verkehr

Da kann ich meinem Vorredner nur zustimmen. Radwege dienen wohl eher dem Autofahrer, der dann keine vermeintlichen Hindernisse mehr auf der Fahrbahn hat. Fürs schnelle Vorankommen sind sie oft unbrauchbar. An jeder Einmündung heißt es Vorfahrt achten, wächren der parallele Verkehr auf der Fahrbahn ohen zu bremsen durchfahren kann. Warum werden Radwege an Staatsstraßen und Bundesstraßen gebaut, wenn man sie auch völlig unabhängig auf Wirtschaftswegen führen könnte, wenn man ein paar Lücken schließt und die Trassierung verbessert? In den Städten wird man noch mehr ausgebremst. Beispiel Ansbach: Von der Schlosskreuzung in Richtung Schalkhausen muss man 3x die Fahrbahn überqueren, weil der Radweg auf der linken Seite verläuft, disser aber dauernd unterbrochen ist. Das ist doch totaler Mumpitz, da fahr ich lieber auf der Fahrbahn. Was tun Sie, damit solcher Unsinn nicht mehr angeordnet wird? Wann wird endlich die Benutzungspflicht für Radwege abgeschafft?
Linksseitige Radwege sind übrigens besonders gefährlich, in Ansbach muss man sie benutzen. Nicht umsonst ist die Ecke Eyber Straße/ Georg-Oberer-Weg und auch die anderen Einmündungen laut Polizei Unfallschwerpunkte, weil kein Autofahrer mit Radfahrern von rechts rechnet.

MfG

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Kleptomar,

für die meisten Radwege sind Gemeinden und Landkreise zuständig. Radwege an Bundes- und planen ebenfalls die Straßenbauämter vor Ort. In die Planung fließen aber Empfehlungen des Bundesverkehrsministeriums ein, die neue Erkenntnisse zur Verkehrssicherheit berücksichtigen. Informationen dazu finden Sie unter http://www.nationaler-radverkehrsplan.de . Für den Neubau oder die Umgestaltung von Radwegen gibt es dort zahlreiche Beispiele, wo in ganz Deutschland besonders gute Lösungen gefunden wurden.

Als überzeugter Radfahrer sollten Sie sich in Ansbach auch direkt engagieren. Hinweise auf Gefahrenpunkte und Verbesserungsvorschläge werden im Ansbacher Rathaus ernst genommen. Darüber hinaus können Sie auch für ein umfassendes Radkonzept in einer der Parteien im Ansbacher Stadtrat eintreten.

Ich werde die Ansbacher Oberbürgermeisterin auf die von Ihnen genannten Probleme aufmerksam machen. Eine Benutzungspflicht gilt nur für Radwege, die mindestens 1,50 m breit sind. Wenn ein gut ausgebauter Radweg vorhanden ist, bin ich dafür, dass Radfahrer ihn nutzen müssen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Josef Göppel