Frage an Josef Göppel von Dieter R. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Göppel,
ich bin Rentner mit 67 Jahren. Als Selbständiger Privat-Kranken versichert. Nach einer Hüft-OP in der Euromed-Klinik, hat die Allianz KV ca. 500,00 € gestrichen, weil die Ärztin zwar nach neuzeitlicher Technik operiert hat, aber diese Leistung nach der GOÄ von 1965 (geändert 1982 u. 1996) nicht beinhaltet. Bei welchen Behörden, Verbänden, Ausschüssen oder Politiker, kann ich mich beschweren, bzw. meine Forderung einklagen. Es kann doch nicht sein, dass eine Hüfte noch mit Hammer und Meißel operiert werden muss.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Roth
Sehr geehrter Herr Roth,
die Gebührenordnung für Ärzte regelt, wieviel ein Arzt für die Behandlung von Privatversicherten abrechnen kann.
Eine Anpassung an den medizinischen Fortschritt ist inzwischen dringend notwendig. Hilfsweise erlaubt die GOÄ für diese Fälle eine „analoge“ Berechnung älterer, vergleichbarer Gebührenordnungsziffern.
Zur Lösung dieses Problems wurde ein gemeinsamer Bewertungsausschuss der privaten Krankenkassen und der Bundesärztekammer geschaffen, der neue medizinische Verfahren analysiert und seine analogen Abrechnungsempfehlungen im deutschen Ärzteblatt veröffentlicht.
Ich werde mich im Bundesgesundheitministerium dafür einsetzen, dass die GÖA überarbeitet wird und damit auch bei neuen Therapien Rechtssicherheit bei der Abrechnung herrscht.
In Ihrem konkreten Fall empfehle ich Ihnen, sich an den Ombudsmann der privaten Krankenversicherungen zu wenden. Er klärt außergerichtlich und kostenfrei Streitigkeiten zwischen privaten Krankenversicherungen und Versicherten. Mehr Informationen finden Sie unter www.pkv-ombudsmann.de.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Josef Göppel