Frage an Josef Göppel von Thomas H. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Göppel,
ab Juli 2009 greift die neue, CO2-abhängige Kfz-Steuer, allerdings nur für in 2009 gekaufte Neufahrzeuge.
Als umweltbewusste Bürger haben sich meine Frau und ich bereits 2006 und 2008 für den Kauf zweier Neufahrzeuge mit einem CO2-Ausstoß von jeweils unter 120g/km entschieden. Eine Besteuerung nach neuem Recht würde für uns sowie für alle Bürger in vergleichbarer Situation zu einer erheblichen Steuerersparnis führen.
Halten Sie es nicht auch für eine Ungleichbehandlung, dass uns Steuervorteile verwehrt sind, nur weil wir uns bereits frühzeitig zum Kauf extrem schadstoffarmer Fahrzeuge entschieden haben? Liegt hier nicht eine ähnliche Ungleichbehandlung vor, wie bei der vom BVG gekippten Verfahrensweise bei der Pendlerpauschale?
Ich bitte um Ihre Stellungnahme und hoffe auf Ihre tatkräftige Unterstützung, um letztlich den Weg zum BVG vermeiden zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Henle
Sehr geehrter Herr Henle,
zunächst halte ich es für sehr positiv, dass Sie sich frühzeitig für ein verbrauchsarmes Fahrzeug entschieden haben. Auch ich selbst fahre einen VW Polo TDI, der von der neuen CO2-bezogenen Kfz-Steuer profitieren würde.
Praktische Gründe sprechen gegen eine sofortige Umstellung aller Fahrzeuge: Es gibt 41 Millionen PKW in Deutschland. Eine neue Einstufung aller Autos benötigt Zeit. Deshalb sollen erst ab 2013 alle PKW nach CO2 besteuert werden.
Für die zwischen dem 9. November 2008 und dem 30. Juni 2009 zugelassenen Autos wird es eine Wahlmöglichkeit für die alte oder neue Besteuerung geben. Vielleicht kann also zumindest Ihr zweiter PKW von der neuen Regelung profitieren. Ab 1. Juli werden alle Neufahrzeuge nach CO2 besteuert.
Ich hätte mir eine schnellere Umstellung gewünscht, kann aber nachvollziehen, dass für eine sorgfältige Umsetzung Zeit benötigt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Josef Göppel