Frage an Josef Göppel von Ulrich B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Göppel,
Sinn und Unsinn der IHK ist unserem Betrieb bekannt und somit nicht Gegenstand der Frage. Pflicht und Zwang können wir sehr wohl unterscheiden . Unser Betrieb ist Zwangsmitglied und nicht Pflichtmitglied der Kammer. Unter Kammerwatch.de gibt es auch interessante Hinweise. Sehr geehrter Herr Göppel unsere konkrete Frage sind Sie für Zwangsmitgliedschaften ?
Auf eine Antwort würden wir uns freuen
Mit freundlichen Grüßen
Britzelmair Ulrich
Zwangsmitglied IHK Augsburg
Sehr geehrter Herr Britzelmair,
das Bundesverfassungsgericht hat die verpflichtende Mitgliedschaft in den Industrie- und Handelskammern für zulässig erklärt. Mit gutem Grund: Die Kammern sind ein wichtiges Bindeglied zwischen Politik und Wirtschaft. Diese Einschätzung teile ich.
Ich habe auf eine ähnliche Frage bereits geantwortet. Eine ausführliche Begründung meiner Position finden Sie auf abgeordnetenwatch.de in der Rubrik Demokratie und Bürgerrechte.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Josef Göppel