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Josef Göppel
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Frage von Helmut A. •

Frage an Josef Göppel von Helmut A. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Göppel,
ich habe 1964 meine lehre als Facharbeiter im Textilbereich begonnen und auch erfolgreich abgeschlossen. Ich arbeitete mich bis zum Versandleiter einer mittelständ. Firma empor.2005 wurde mir aus betriebstechnischen Gründen gekündigt. Da ich damals 58 jahre alt war ,wurden mir 32 Monate Arbeitslosengeld zugesagt. Nach 5 Mon. machte ich mich selbständig. Nach 2 1/2 Jahren gab ich meine Selbständigkeit auf und beantragte die Arbeitslosigkeit . Mir standen also noch 27 Mon. zu. Die Agent. f. Arbeit führte nun eine Neubewertung durch, mit der Begründung, ich hätte in meiner Selbständigkeit "Arbeitslosenversicherung " bezahlt. (Dies wurde mir übrigens von der Agent. f. Arb.angeraten). Die sogenannte Neubewertung, führte allerdings dazu, dass mir ein 1/3 meines Arbeitslosengeldes abgezogen wurde und zwar mit der Begründung-- "Sie haben leider nur einen Facharbeiterbrief". Meine bis dahin erarbeiteten Positionen als langjähriger Lager- und. Versandleiter galten ab sofort nichts mehr. Bewerbungen soll ich aber trotzdem unter meinen letzten Beruf als Lager u. Versandleiter schreiben.
Aus berufenen Munde ( Mitarbeiter der Agent. f.Arbeit),hörte ich, dass zum Beispiel Leute, aus den Ostblockländern, die ein Abi od.andere hochwertige Ausbildung nachweisen können, nicht nach dem was sie verdient haben bewertet werden, sondern nach ihren Schulabschluß. Das heißt ein Ingieneur der hier in Deutschland arbeitet, arbeitslos wird, bekommt nach der neuen Bewertung nicht das normal übliche errechnete Arbeitslosengeld, sondern er bekommt das Arbeitslosengelt nach dem Bewertet , was er erlernt , b.z.w. welchen Schulabschluß er hat. Bei Vorlage eines Abiturs also wesentlich mehr Arbeitslosengeld als das, was er normal bekommen würde. Wie finden Sie das, ist das gerecht? Jeder der nach Deutschland kommt und ein Abi o.ähnliches hat.(haben ja fasst alle,die zu uns kommen) , kriegt mehr, als wir,die 40 jahre einbezahlt haben.
mit freundlichen Grüßen
Helmut Auernheimer

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Auernheimer,

mit Ihrem Schritt in die Selbständigkeit kurz nach Ihrer ersten Arbeitslosigkeit haben Sie großes Engagement gezeigt. Der Staat fördert diese Entscheidung, indem er zwei Jahre den Anspruch auf das höhere Arbeitslosengeld nach der vorhergehenden Beschäftigung und fünf Jahre lang die längere Bezugsdauer erhält. Solche Fristen führen leider zwangsläufig zu Situationen die als ungerecht empfunden werden. Da Ihre Selbständigkeit ein halbes Jahr länger dauerte als die gesetzliche Frist, mussten die Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit eine Neubewertung nach Ihrem letzten Einkommen als Selbständiger durchführen. Die verlängerte Bezugszeit müsste Ihnen aber erhalten bleiben. Wenn Sie während Ihrer Selbständigkeit keine freiwilligen Beiträge gezahlt hätten, wären Ihre Ansprüche komplett verfallen. Ihr Schulabschluss dürfte bei der Berechnung des Arbeitslosengelds keine Rolle spielen. Dasselbe gilt für Immigranten und Aussiedler.

Sollten Sie konkrete Hinweise haben, dass Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit Ihr eigenes Arbeitslosengeld oder das von Immigranten oder Aussiedlern falsch berechnet haben, senden Sie bitte Kopien Ihrer Unterlagen an mein Berliner Büro:

MdB Josef Göppel
Platz der Republik 1
11011 Berlin.

Ich werde Ihre Hinweise durch das Arbeitsministerium prüfen lassen. Außerdem werde ich auf Basis Ihres konkreten Falls im Sozialausschuss des Deutschen Bundestags eine Initiative ergreifen, die Frist für den Bezug von Arbeitslosengeld nach dem höheren Gehalt einer Vorbeschäftigung auf fünf Jahre zu verlängern.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Josef Göppel