Frage an Josef Göppel von Patrick S. bezüglich Kultur
Guten Tag,
sie haben angemerkt das ich keine Beispiele zu der Frage ob Die Rundfunkräte ihr Aufsichtsfunktion richtig nachkommen geliefert hätte. Hier sind zwei Beispiele wie gut die Aufsichtsfunktion wahrgenommen wird.
Der Panorama Beitrag über Killerdspiele am 22.02..07 verstieß gegen journalistische Grundsätze und gegen NDR Richtlinien über faire Berichterstattung. (siehe http://stigma-videospiele.de/wordpress/?page_id=47 oder http://www.heise.de/tp/r4/artikel/24/24745/1.html ) Der Rundfunkrat befasste sich mit der Beschwerde über den Beitrag und wies die Beschwerde ohne Begründung ab. Selbst auf nachfragen gab der Rundfunkrat keine Erklärung ab warum sie denken das die Beschwerde nicht zutrifft oder warum sie sich nicht zu einzelnen Beschwerdepunkten nicht äußern.
Die Sendung Quoten, Klicks und Kohle vom 30.04.2008 war eine Propaganda Sendung der ÖFR gegen die Privaten Anbieter und den Rundfunkstaatsvertrages. (http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/0,1518,556362,00.html ) Die LMK (Landesmedienanstalt) gab ein unabhängiges Gutachten in Auftrag (http://www.lmk-online.de/fileadmin/webdateien/PDF/Presse/080608_Mueller_LMK_Gutachten_Komplett_Quoten.pdf) in dem Prof. Müller feststellt dass der Beitrag massiv gegen journalistische Grundsätze verstößt. Der Rundfunkrat beschäftigte sich auch mit dem Beitrag und kam zu Schluss das er vorbildlich sei. Wie kann es sei, dass wenn der Beitrag im privaten Fernsehen gesendet worden wäre er nicht i.O. gewesen wäre aber bei den ÖFR völlig i.O. ist?
Wissen sie wie viele Beschwerden bei den ÖFR von den Rundfunkräten abgewiesen werden und wie viele zu Erfolg und zu Konsequenzen führen? Was sagen sie dazu dass in den Presseerklärungen der Rundfunkräte diese immer die ÖFR voll unterstützen und immer das kritisieren was die ÖFR kritisieren. ( siehe Presseerklärungen der Rundfunkräte) Halten sie so ein handeln einer unabhängigen Aufsicht für in Ordnung?
Sehr geehrter Herr Scholtes,
vielen Dank für die beiden Beispiele. Ich werde meine Kollegen im Bundestagsausschuss für Kultur und Medien darauf aufmerksam machen und um eine Prüfung bitten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Josef Göppel