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Josef Göppel
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Frage von Christof Z. •

Frage an Josef Göppel von Christof Z. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Göppel,

Wie so viele bin ich Zwangsmitglied der IHK. Jedoch verbietet die "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte" (UN-Resolution 217 A (III) vom 10.12.1948) genau diese. In Artikel 20 Absatz 2 steht geschrieben: „Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.“

Ich gehe mal davon aus, das die BRD diese Resolution ratifiziert hat. Wenn dem so ist, würde mich interessieren, inwieweit diese UN-Resolution über bzw. unter Bundesrecht steht. Konkret: Welche Art von Gesetzen ist höherwertiger als diese Resolution bzw. noch konkreter: Ist das Gesetz, dass die Zwangsmitgliedschaft in der IHK regelt, höherwertiger als die Menschenrechtscharta? Ich kann mir das nämlich nicht vorstellen.

Wenn diese Resolution aber höherwertiger ist, dann müsste doch die Politik endlich reagieren und diesem menschenunwürdigen Treiben ein Ende setzen.

Und an dieser Stelle würde ich auch gerne Ihre Meinung zu diesem Thema hören. Sind sie für oder gegen die IHK-Zwangsmitgliedschaft? Und wenn Sie dafür sind, welche Gründe können Sie anführen? Aus meiner Sicht rührt dies daher, dass die Politik ihren Lobbyisten Pfründe sichern will. Ich aber bin der Meinung, dass eine Zwangsmitgliedschaft - wo auch immer - nicht in eine moderne Demokratie passt.

Ich möchte ausdrücklich sagen, dass ich nicht gegen die IHK bin, sondern nur gegen die Zwangsmitgliedschaft. Die IHKs sollten sich einfach dem Wettbewerb stellen müssen, dann bekommen sie auch Mitglieder. Aber durch Zwang, ohne konkrete Gegenleistung, das ist ein Unding.

Weiter würde es mich interessieren, woher die IHK meinen Gewinn erfährt (dieser wird im Beitragsbescheid als Bemessungsgrundlage aufgeführt). Offensichtlich wird dieser vom Finanzamt an die IHK übermittelt. Widerspricht dies nicht dem Datenschutz? Ich habe das Finanzamt nämlich nicht ermächtigt, meine Daten weiterzugeben.

Mit freundlichen Grüßen

Christof Zottmann

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Zottmann,

alle Unternehmen, die Gewerbesteuer zahlen, sind zur Mitgliedschaft in einer Kammer verpflichtet. In einem engen gesetzlichen Rahmen werden deshalb Steuerdaten an die Selbstverwaltung der Wirtschaft weitergegeben.

Das Bundesverfassungsgericht hat geprüft, ob die Pflichtmitgliedschaft mit den Grundrechten vereinbar ist. Nach Ansicht des Gerichts ist die Pflichtmitgliedschaft hinnehmbar, weil sie für die Kammerzugehörigen eine Chance zur Beteiligung und Mitwirkung an staatlichen Entscheidungsprozessen eröffnet. Die Pflichtmitgliedschaft hat nach den Ausführungen des Gerichts eine freiheitssichernde und legitimatorische Funktion, weil sie auch dort, wo das Allgemeininteresse einen gesetzlichen Zwang verlangt, die unmittelbare Staatsverwaltung vermeidet und stattdessen auf die Mitwirkung der Betroffenen setzt. Das Gericht hat allerdings auch herausgestellt, dass die Industrie- und Handelskammern die Grenzen ihrer Aufgaben beachten müssen.

Auch kleine und mittelständische Betriebe profitieren von einer Mitgliedschaft bei den Industrie- und Handelskammern. Die Kammern bieten ihnen zahlreiche Dienstleistungen, wie z.B.Starthilfen und Existenzgründungsberatung, Beratung in/zu Finanzierungs- und Steuerfragen, Suche nach Gesprächspartnern im In- und Ausland, Hilfe und Unterstützung bei Verkehrsproblemen und bei Kontakten mit der öffentlichen Verwaltung. Ebenso kommt die hoheitliche wirtschaftsverwaltende Tätigkeit der Kammern den kleinen und mittelständischen Betrieben zugute (u. a. Sachkundeprüfungen, Aus- und Fortbildung, Berufsbildungszentren, Vermittlungsstellen).

Aus der Pflichtmitgliedschaft folgt nach unserer Rechtsordnung die Beitragspflicht der Kammerzugehörigen. Der Beitrag ist eine Gegenleistung für den Vorteil des Mitgliedes aus der Kammertätigkeit. Dieser Vorteil besteht vor allem darin, dass die Kammer ihre gesetzlichen Aufgaben erfüllt, insbesondere das Gesamtinteresse der ihr zugehörigen Gewerbetreibenden wahrnimmt und für die Förderung der gewerblichen Wirtschaft arbeitet/eintritt. Der Vorteil dieser Interessenvertretung kommt allen Mitgliedern zugute.

Aus diesen Gründen halte ich ein verpflichtende Mitgliedschaft in den IHKs als wichtigem Bindeglied zwischen Staat und Wirtschaft auch in Zukunft für sinnvoll.

Mit freundlichen Grüßen
Josef Göppel