Frage an Josef Göppel von Rainer K. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrter Herr Göppel,
Wie ich leider in letzter Zeit aus den Medien entnommen habe wird das neue EEG im Biogasbereich sehr in Richtung "Energiekonzernfreundlich" getrimmt!
Wie ist Ihr Standpunkt zu den Themenpunkten:
-Nawarobonus erhöhung um 2Cent bis 500kw
-Güllebonus
-Einstufung der Vergütungsboni nach Anlagengröße oder nach Bhkw Größe (bei Gaseinspeisung)
Dies sind nur einige Punkte die beim bisherigen Entwurf wesentlich zu verbessern sind.
Bitte bedenken Sie dass die Klimaziele nicht nur durch den Ausbau der
neuen Anlagen erreicht werden, sondern möglichst auch mit den sogenannten Altanlagen. (diejenigen die teuere Pionierarbeit geleistet haben)
Sehr verwundert bin ich auch darüber dass Konzerne mit sogenannte "Wirtschaftlichkeitsberechnungen" Werbung und Stimmung machen können. Natürlich ist mir bekannt, dass das EBA Zentrum seit kurzem Eigenständig ist, dass es sich aber so Verkauft, hat mich sehr enttäuscht und verärgert.
Durch solche geplante Großprojekte wie in Gollhofen oder Fürth wird die Akzeptanz der jungen Branche und der Landwirtschaft nicht gerade gefördert. Ebenso ist jeglicher Wachstum/Strukturwandel gestoppt.
Bitte machen Sie es den Konzernen nicht möglich auf dem Rücken der Landwirte in die Biogasschiene einzusteigen.
Die Wertschöpfung muß beim Landwirt bleiben!
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Klenk
Sehr geehrter Herr Klenk,
die Beratung des neuen EEG ist derzeit voll im Fluß. Hier die Antworten auf Ihre Fragen:
1. Ich bin nicht für die Erhöhung des generellen NaWaRo-Bonus. Stattdessen trete ich dafür ein, kleine, hofintegrierte Anlagen stärker zu unterstützen. Damit ist nämlich die Vergärung der Gülle ohne zusätzlichen Transportaufwand möglich.
2. Ich befürworte einen deutlich über 2 Cent liegenden Güllebonus für Anlagen bis 75 kW.
3. Nach meiner Meinung muss die Degression der Vergütungssätze sowohl bei der Verstromung am Ort als auch bei Einspeisung ins Erdgasnetz nach der Größe der Biogasanlage festgelegt werden.
4. Altanlagen sollen nach dem Gesetzentwurf ein Wahlrecht haben, ob sie nach dem alten oder neuen Satz vergütet werden wollen.
5. "Wirtschaftlichkeitsrechnungen" von Konzernen sind für mich nicht maßgebend. Entscheidend ist die CO2-Einsparung einschließlich des Energieaufwands bei Anbau und Transport der Biomasse.
6. Das EBA-Zentrum Triesdorf hält sich nach meiner Kenntnis an die politische Vorgabe, die Wertschöpfung nicht in Energiekonzerne abwandern zu lassen.
7. Großanlagen setzen fast ausschließlich auf Silomais und konkurrieren in einer ganzen Region mit dem Anbau von Nahrungs- und Futtermitteln, deshalb sehe ich Projekte, wie Gollhofen oder Fürth mit Skepsis. Ich unterstütze alle Änderungen am EEG-Entwurf, die Kleinanlagen stärken würden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Josef Göppel