Frage an Josef Göppel von Josef E. bezüglich Verkehr
Guten Tag,
meine Frage wäre: Wie stehen sie zu der Gewichstbesteuerung von Wohnmobilen?
Vielen für ihre Antwort im voraus
J Ernst
Die CDU/CSU-Fraktion macht sich dafür stark, die "drastische Steuererhöhung" für Wohnmobile zu korrigieren. In einem Antrag (15/5248 http://www.bundestag.de/bic/hib/hibdssuche.asp?q=%2215_5248%22 ) fordert sie die Regierung auf, einen Vorschlag für eine angemessene Kraftfahrzeugbesteuerung von Wohnmobilen vorzulegen, die keine "unverhältnismäßige" Belastung darstellt. Bisher konnten den Angaben zufolge Personenkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 Tonnen als Nutzfahrzeuge angemeldet werden. Sie wurden damit bei der Kfz-Steuer günstiger behandelt als die Pkw. Aufgrund dieser Vorschrift und Auslegung konnte auch für schwere Geländewagen mit einem Gewicht von über 2,8 Tonnen die günstigere Kfz-Besteuerung nach dem Gewicht beansprucht werden. Mit dem Ziel, die steuerliche Begünstigung von Geländewagen zu beseitigen, habe die Bundesregierung die Streichung dieser Vorschrift der Straßenverkehrszulassungsordnung veranlasst. Über 300.000 Wohnmobilbesitzer müssten aufgrund dieses Schnellschusses der Bundesregierung mit einer erheblichen Erhöhung der Kfz-Steuer rechnen. Teilweise werde sie das Fünffache der bisherigen Belastung betragen, was eine "unzumutbare" Mehrbelastung darstelle. Bei einer hubraumbezogenen Besteuerung müssten Eigentümer von Wohnmobilen mit hubraumstarken Wohnmobilen so viel Steuern entrichten wie die Besitzer großer Lastzüge, obwohl diese Fahrzeuge nicht miteinander vergleichbar seien. Aber auch die Rückkehr zu gewichtsbezogenen Besteuerung verbiete sich wegen des EU-Rechts.
Josef Göppel MdB