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Josef Göppel
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Frage von Anton S. •

Frage an Josef Göppel von Anton S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Göppel

Bitte erklären Sie mir, warum hinsichtlich der Pensionsansprüche der Abgeordneten im Bundestag kein Systemwechsel wie in NRW möglich ist.
Ich bin dafür, dass unsere Volksvertreter ordentlich bezahlt werden, dem stimmen auch viele Bürgerinnen und Bürger zu.
Die wirkliche Kritik wird durch die Pensionen hervorgerufen, die ungerechtfertigt sind.

Ich danke Ihnen für Ihre Antwort

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Schmidbaur,

im Deutschen Bundestag vertrete ich als direkt gewählter Abgeordneter die Interessen der 320.000 Bürger im Wahlkreis Ansbach – Weißenburg – Gunzenhausen. Ich nehme diese Verantwortung ernst und widme mich ausschließlich meiner Tätigkeit als Abgeordneter. Nebeneinkünfte habe ich nicht. Seit einigen Monaten können Sie dies auch auf der Homepage des Bundestags für jeden Abgeordneten kontrollieren. Diese Transparenz war mir persönlich sehr wichtig, weil nun für jeden nachvollziehbar ist, ob sein gewählter Volksvertreter unabhängig entscheidet. Im Folgenden möchte ich Ihnen die nüchternen Fakten zur Abgeordnetenentschädigung im Detail erläutern.

Für meine Arbeit erhalte ich derzeit 7009 Euro brutto. Erstmals seit 2003 soll die Abgeordnetenentschädigung zum 1. Januar 2008 um 330 Euro auf 7.339 Euro und zum 1. Januar 2009 um 329 Euro auf 7.668 Euro angehoben werden. Mein Einkommen wird wie bei allen Bürgern versteuert.

Das Abgeordnetengesetz sieht eine Bindung der Abgeordnetenentschädigung an die Gehälter von Oberbürgermeistern mittelgroßer Städte sowie von Richtern an Bundesgerichten vor. Die Abgeordnetenentschädigung liegt derzeit um etwa 12% hinter diesen Orientierungsgrößen zurück. Dies sind ca. 900 Euro.

Die nun beschlossene Diätenerhöhung ist an eine Absenkung der Altersversorgung gekoppelt. Die Höhe der Altersentschädigung wird von bisher 3% für jedes Jahr der Mitgliedschaft im Bundestag auf zukünftig 2,5% der monatlichen Abgeordnetenentschädigung abgesenkt. Ein Abgeordneter gehört dem Bundestag durchschnittlich zwölf Jahre an. In diesem Fall erhält er zukünftig 30% der monatlichen Abgeordnetenentschädigung. Die Altersentschädigung der Abgeordneten ist im Gegensatz zu einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung voll zu versteuern. Rentenansprüche aus Tätigkeiten vor und nach der Mitgliedschaft im Bundestag werden bis zur Vollendung 67. Lebensjahres voll auf die Altersentschädigung angerechnet. Die Anhebung der Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung auf das 67. Lebensjahr wird für die Abgeordneten 1:1 umgesetzt.

In Nordrhein-Westfalen wurde 2005 eine Art privater Altersvorsorge für Abgeordnete eingeführt. Die Abgeordneten zahlen monatlich 15,79% ihrer Bezüge an das sogenannte Versorgungswerk, das daraus die Pensionen finanziert. Außerdem wurde in Nordrhein-Westfalen die Kostenpauschale zur Deckung der Bürokosten in die Abgeordnetenentschädigung integriert. Statt der Pauschale können die NRW-Kollegen ihre Bürokosten nun steuerlich geltend machen. Im Gegenzug wurden die Diäten entsprechend erhöht. Diesem Modell verschließe ich mich nicht, sehe aber auch keinen wirklichen Vorteil darin.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Josef Göppel