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Josef Göppel
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Frage von Stefan B. •

Frage an Josef Göppel von Stefan B. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Göppel,

Sie schreiben, Sie kämpfen in Berlin für eine rasche Umsetzung des Programms. Wer sind Ihre Widersacher? Warum kann nicht das EEG, da schon vorhanden, in der Vergütung angehoben werden, da es ja jetzt mehr Mittel gibt? Was spricht gegen eine Vergütung für Kraft-Wärme-Kopplungsstrom in Höhe des höchsten Bezugstarifs des Oligopols RWE, ENBW, eon und Vattenfall? Können Sie bitte erklären, wie es unsere Politiker zulassen können, daß es der ENBW gestattet ist, die vermiedenen Netzkosten für Strom aus KWK-Anlagen nur mit 0,0004 €/kWh zu vergüten, und gleichzeitig im Bedarfsfall für Stromdurchleiter die selbe kWh 0,05€ kosten darf? Das ist mehr als das Hundertfache!

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Erfolgreiche Kämpfe (ich nehme an gegen die, die immer noch nicht begreifen, daß es unser gemeinsamer Ast ist, auf dem wir alle sitzen, den sie aber gerade absägen).

Mit freundlichen Grüßen
StefanBauer

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Bauer,

das Erneuerbare-Energie-Gesetz und das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz werden bis Ende dieses Jahres überarbeitet. Zu beiden Gesetzen liegen jetzt Erfahrungsberichte vor. Ich arbeite als Umweltobmann der Unionsfraktion an den Detailvorschlägen für konkrete Änderungen mit.

Die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien entwickelt sich sehr positiv. Mittlerweile erzeugen wir 12% unserer Elektrizität aus Wind, Biomasse, Sonne und Wasser. In Deutschland ist eine international führende und konkurrenzfähige Hochtechnologiebranche entstanden. Die Vergütungssätze werden so angepasst, dass dieser Ausbau fortgesetzt wird. Bei Biogasanlagen sind die Sätze derzeit zu gering, während in anderen Bereichen die Vergütung etwas heruntergefahren werden kann ohne das Wachstum zu gefährden.

Bei der Kraft-Wärme-Kopplung wird die Förderung so gestaltet, dass sich der Anteil an der Stromerzeugung bis 2020 auf 25% verdoppelt! Erstmals wird auch der Ausbau der Wärmenetze gefördert.

Gleichzeitig zielen neue Höchstverbrauchsstandards bei Elektrogeräten und eine verbesserte Verbrauchskennzeichnung auf eine Senkung des Stromverbrauchs.

Dies sind nur die Maßnahmen im Strombereich. Hinzu kommt ein Regeneratives Wärmegesetz zur Einsparung von fossiler Energie in Gebäuden. Dazu wird das CO2-Gebäudesanierungsprogramm ausgebaut, die Vorschriften zur Isolierung von Häusern verschärft und die Wärmegewinnung aus erneuerbaren Energien besser gefördert.

Wir brauchen im Klimaschutz die Entwicklung von treibhausgasarmen Technologien. Dafür werde ich unermüdlich arbeiten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Josef Göppel