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Josef Göppel
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Frage von Frank S. •

Frage an Josef Göppel von Frank S. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Göppel,
Wir haben drei Kinder, 11, 9, 7 Jahre alt. Bis vor drei Jahren hat sie meine Frau betreut und ich war Alleinverdiener. Seit drei Jahren bin ich Hausmann und ich fühle mich sehr wohl dabei. Wieso müssen oder sollen Kinder mit einem Jahr von der Familie getrennt werden oder sie Gehirn gewaschen werden wie in der DDR? Ein Kind gehört mindestens 3 Jahre von einem Elternteil erzogen. Ich bitte Sie zum Wohle unserer Kinder sich für ein höheres Elterngeld einzusetzen, damit sie Liebe und Geborgenheit empfangen, das fremde Personen nie so geben können wie Eltern, siehe Osten Neo Nazis. Sie sind eine Frucht von liebloser abgeschobenen Krippen.
MFG Frank Schiesl

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Schiesl,

die häusliche Betreuung von Kleinkindern darf nicht schlechter gestellt werden als die Betreuung in Kinderkrippen oder durch Tagesmütter. Kindertagesstätten sind gerade auf dem Land nicht der Königsweg.

Das zusätzlich zum Kindergeld gezahlte Elterngeld war ein erster Schritt. Für die ersten 14 Lebensmonate gibt es entweder 300 Euro Grundbetrag oder zwei Drittel des letzten Gehalts. Ich halte es aber für notwendig, auch im zweiten und dritten Lebensjahr die Familienarbeit entsprechend zu fördern.

Die CSU hat deshalb in den Koalitionsverhandlungen zur Kinderbetreuung auf einem Erziehungsbonus bestanden. Damit können Eltern, die ihre kleinen Kinder zu Hause erziehen, auch im zweiten und dritten Lebensjahr noch eine finanzielle Unterstützung erhalten. Sie soll bei etwa 150 Euro im Monat liegen und wird zusätzlich zum Kindergeld gewährt. Es sind dafür Gutscheine im Gespräch, damit das Geld auch in Problemfamilien der Kindererziehung zugute kommt.

So erreichen wir etwas mehr Wahlfreiheit: Wer frühzeitig wieder in seinen Beruf zurückkehren will, hat ab 2013 einen Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz. Elterngeld und Erziehungsbonus ermöglichen es Vätern und Müttern aber auch, sich in den ersten Jahren ganz dem Kind zu widmen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Josef Göppel