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Josef Göppel
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Frage von Maria H. •

Frage an Josef Göppel von Maria H. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Göppel,

wie ist es möglich, daß Private staatliche Aufgaben übernehmen?
Warum können Rechtsanwälte für einen Formbrief 900 Euro verlangen?
Ich wurde von einem Rechtsanwalt abgemahnt, weil ich im Shop nicht bei jedem Preis, den Passus stehen hatte, inclusive Mehrwertsteuer, was rechtlich sowieso vorgeschrieben ist. Der Rechtsanwalt stellte mir eine Unterlassungserklärung mit der Androhung von 20000,-- Euro + 900 Euro Honorar-Rechnung zu. Die Unterlassungserklärung ging am Freitag zu. An diesem Tag endete jedoch auch schon die Frist. Telefonisch war er nicht zu erreichen. 5 Tage später hatte ich bereits eine einstweilige Verfügung vom Landgericht Hamburg, da die Schwere des Vergehens keinen Aufschub duldet, ging mir die Verfügung per Gerichtsvollzieher zu. Androhung 50000,-- Euro oder bis zu 2 Jahre Haft.
Können Sie mir dieses Vorgehen erläutern. Ich verstehe dies leider nicht. Wollen Sie nicht kleine + mittelständische Betriebe fördern.

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Haas

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Haas,

Ihren Ärger kann ich gut verstehen. Viele Internethändler sind von
missbräuchlichen Abmahnungen in kaum nachvollziehbaren Bagatellfällen betroffen.

Rechtsgrundlage dafür ist das Unterlassungsklagegesetz. Eigentlich dient dieses Gesetz dem Schutz der konkurrierenden Unternehmen vor unfairem Wettbewerb. Der Gesetzgeber hat die Schwelle für Abmahnungen bewusst niedrig angesetzt, da die gegenseitige Kontrolle der Unternehmen nicht nur für gleiche Marktchancen sorgt, sondern auch die Verbraucher vor irreführenden Angeboten schützt.

Bei den Abmahnungswellen im Internethandel ist dieser ursprüngliche Gesetzeszweck völlig in den Hintergrund getreten. In vielen Fällen darf vermutet werden, dass nicht einmal ein konkurrierendes Unternehmen das Verfahren betreibt, sondern einfach nur eine Anwaltskanzlei Kasse macht.

Ich stimme Ihnen zu, dass diese Abzocke auf Kosten kleiner Unternehmen nicht hinnehmbar ist und nach dem Vorbild anderer europäischer Länder gelöst werden sollte. Dort muss der Betroffene vor einer Abmahnung auf die Rechtsverletzung hingewiesen werden. Anwaltskosten können in diesem ersten Schritt noch nicht geltend gemacht werden.

Das Problem ist dem zuständigen Rechtsausschuss des Bundestags bereits bekannt. Ich werde dort nochmals auf das Beispiel anderer Länder aufmerksam machen und auf eine Lösung drängen.

In Ihrem konkreten Fall helfen Ihnen vielleicht die Erfahrungen und Empfehlungen anderer Betroffener, die Sie unter www.abmahnwelle.de finden. Sie sollten auf jeden Fall auch einen Anwalt hinzuziehen.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Josef Göppel