Frage an Josef Göppel von Christine K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Göppel,
lt. einer Auskunft des Bundesministerium des Innern (Bürgerservice)wurden im Jahr 2016 rd. 280.000 Asylsuchende festgestellt. Daneben, so das BMI, hat Deutschland schutzsuchende Drittstaatenangehörige u.a. im Resettlement-Verfahren, Relocation-Verfahren und im Rahmen des Familiennachzuges aufgenommen.
Können Sie mir mitteilen, wieviele schutzsuchende Drittstaatenangehörige 2016 im Resettlement-Verfahren, im Relocation-Verfahren und im Rahmen des Familiennachzuges im Jahr 2016 aufgenommen wurden?
Herzlichen Dank für Ihre Auskunft im voraus!
Christine Kirchhoff
Sehr geehrte Frau Kirchhoff,
das Bundesinnenministeriums hat folgende Zahlen zu Schutzsuchenden, die 2016 im Rahmen von Relocation, Resettlement und Familienzusammenführung nach Deutschland gekommen sind:
Relocation:
Insgesamt wurden 1.099 Personen nach Deutschland umgesiedelt (455 aus ITA, 644 aus GRC).
Dazu der Hinwies: DEU ist zu den Umsiedlungen aufgrund zweier EU-Ratsbeschlüsse aus September 2015 verpflichtet (insgesamt 27.500, zzgl. 13.694 aus bislang unverteilten Relocationplätzen, die für Aufnahmen aus der TUR umgewidmet werden können und von DEU auch dafür genutzt werden). Um Umsiedlungsverpflichtungen zu erfüllen, bietet DEU seit September 2016 monatlich insgesamt 1.000 Umsiedlungsplätze an (je 500 aus ITA und GRC). Die damit bezweckte regelmäßige Umsiedlung von wöchentlich 250 muss sich erst noch einspielen, es ist aber damit zu rechnen, dass in Kürze die Umsiedlungszahlen erheblich steigen werden.
Humanitäre Aufnahme aus der Türkei:
Die ursprünglich 13.694 weiteren für Relocation vorgesehenen Aufnahmeplätze werden nunmehr (nach Umwidmung) für die humanitäre Kontingentaufnahme aus der Türkei genutzt. In diesem Rahmen sind bereits 153 Personen im Januar 2017 eingereist.
Resettlement:
Neuansiedlungen aus der TUR : 1.060 bis Ende 2016.
Hinweis: DEU ist auch zu dem Resettlement eu-rechtlich verpflichtet (1.600 Personen im Rahmen von Resettlement, Ratsbeschluss vom 20.07.2015);
Familiennachzug:
Die Zahl der im Jahr 2016 mit einem Visum zum Familiennachzug tatsächlich eingereisten Personen ist erst für die Monate Januar bis November 2016 vorläufig erfasst und liegt bei 70.968. Im ersten Halbjahr 2016 reisten 46.305 Personen zum Zwecke der Familienzusammenführung ein. Enthalten sind in diesen Zahlen auch die Nachzüge zu Deutschen und Hochqualifizierten.
Bezüglich der Daten des bisherigen Jahres 2016 (Jan-Nov) ist darauf hinzuweisen, dass diese noch nicht valide sind. Die tatsächliche Zahl des Familiennachzugs wird deutlich höher sein. Das liegt daran, dass für die letzten etwa drei Monate noch erhebliche Nachmeldungen der Ausländerbehörden zu erwarten sind. Die Zahlen des ersten Halbjahres 2016 hingegen sind ausreichend valide.
Die Gesamtzahl der durch die Auslandsvertretungen erteilten Familiennachzugsvisa (also auch zu DEU Staatsangehörige) in den ersten drei Quartalen 2016 lag bei 71.366. Das Auswärtige Amt veröffentlicht aktuell eine Gesamtzahl von 105.000 Familiennachzugsvisa für 2016.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Josef Göppel