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Josef Göppel
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Frage von Harald K. •

Frage an Josef Göppel von Harald K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Göppel,

vermutlich mit Ihrer Unterstützung wurde zum 1.1.2017 der Text „Vorbereitung eines Angriffskriegs“ aus dem § 80 StGB durch das Parlament gestrichen bzw. modifiziert (Quellen: http://www.buzer.de/gesetz/6165/v202631-2017-01-01.htm und http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2016/0701-0800/723-16.pdf?__blob=publicationFile&v=1).
Die Öffentlichkeit hat davon im Vorfeld keinerlei Information erhalten, weder von der politischen Diskussion des Themas, noch von der Parlamentsentscheidung Anfang Dezember 2016, und selbst jetzt, nachdem Inkrafttreten des Gesetzestextes wird die Bevölkerung durch die entsprechenden Verfassungsorgane, die Presse bzw. dem Öffentlich-rechtlicher Rundfunk nicht informiert.

Frage:

Weshalb berichte(te)n Ihrer Meinung nach die etablierten Medien nicht über die Streichung des § 80 StGB und weshalb wurde die Diskussion im Vorfeld nicht öffentlich geführt (im Unterschied zu den vielen anderen Gesetzesänderungen Anfang 2017)?

Mit freundlichen Grüßen

Harald Kroemer
Ansbach

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Kroemer,

wie bei jeder parlamentarischen Beratung wurde selbstverständlich der Gesetzentwurf schon vor der Entscheidung im Bundestag veröffentlicht. Hier finden Sie den Text, dem ich zugestimmt habe: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/086/1808621.pdf.

Hintergrund ist eine Anpassung des deutschen Rechts an das internationale Recht. 2010 wurde in Kampala bei einer Konferenz ein wichtiger Durchbruch bei der Fortentwicklung des Internationalen Strafgerichtshofs erreicht. Das internationale Recht kennt nun den Straftatbestand der Aggression. Über diesen Durchbruch hat die Presse übrigens auch berichtet. Sie finden hier zum Beispiel noch einen Artikel der Zeit: http://www.zeit.de/2010/24/Internationaler-Strafgerichtshof.

Das deutsche Völkerstrafgesetzbuch wurde nun überarbeitet. Seit dem 1. Januar 2017 gibt es einen neuen §13:

"§ 13 Verbrechen der Aggression
(1) Wer einen Angriffskrieg führt oder eine sonstige Angriffshandlung begeht, die ihrer Art, ihrer Schwere und ihrem Umfang nach eine offenkundige Verletzung der Charta der Vereinten Nationen darstellt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft. [...]"

Die Anpassung der bisherigen §§ 80 und 80a StGB sind also eine Folgeänderung. Die Vorbereitung eines Angriffskriegs ist selbstverständlich seit dem 1. Januar noch genauso strafbar wie vorher und führt zu einer Anklage vor einem deutschen Gericht, wenn der Internationale Strafgerichtshof nicht zuständig ist. Das neue ist also die Ausdehnung strafrechtlich relevanter Sachverhalte nach dem neuen internationalen Rechtsbegriff der "Aggression".

Die Presse berichtet unabhängig. Ich kann also nur vermuten, warum im Internet vor allem Artikel von Fachzeitschriften (und einigen Verschwörungstheoretikern) aus den letzten Wochen zu finden sind. Die Presse hat schlicht dann berichtet als der eigentliche politische Durchbruch bei der Fortentwicklung des Internationalen Strafgerichtshofs erreicht wurde. Und das war 2010.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Josef Göppel