Frage an Josef Göppel von Patricia H. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Göppel,
wie kann es sein, dass täglich tausende Migranten unsere Grenzen überqueren und zum Großteil nicht registriert werden ( http://www.focus.de/politik/deutschland/haben-schon-laengst-die-kontrolle-verloren-polizei-gewerkschaft-derzeit-werden-nur-zehn-prozent-der-fluechtlinge-registriert_id_5234513.html ). Diese Praxis führt dazu, dass diese Menschen teilweise mehrfach Taschengeld erhalten, da sie sich mehrfach Identitäten zulegen. Zitat "Bei einer Razzia hat die Polizei mehrere Flüchtlinge festgenommen. Rund die Hälfte der 150 kontrollierten Asylbewerber soll verschiedene Ausweise besitzen." (Quelle http://www.welt.de/regionales/nrw/article151201266/Polizei-stuermt-Fluechtlingsheime-im-Muensterland.html ). Außerdem ist dieses Taschengeld höher, als dasjenige, das ein Mensch im Altersheim erhält, der auf Grundsicherung angewiesen ist, denn dieses beträgt für Erwachsene 109,08 Euro für Flüchtlinge 143,00 Euro. Davon müssen Flüchtlinge 0,00 Euro an Zuzahlungen zu rezeptpflichtigen Medikamenten leisten, die Menschen in Heimen jedoch 93,84 Euro bzw. chronisch Kranke immer noch 46,92.
Es gibt noch weitere Ungerechtigkeiten (z.B. Kieferorthopädische Behandlung kostenlos für Migranten, Erwachsene Deutsche bekommen keinen Cent außer bei Unfall).( http://www.kzv-berlin.de/asyl )
Gibt es Gründe für diese Ungleichbehandlung?
Mit freundlichen Grüßen
Patricia Henninger
Sehr geehrte Frau Henninger,
vielen Dank für Ihre Frage. Ich empfehle den Lesern von Abgeordnetenwatch den Links von Frau Henninger zu folgen. Gerade in der aufgeheizten Stimmung ist es wichtig, Informationen nüchtern zu analysieren.
- Zum Focus-Artikel: Die Kritik der Polizeigewerkschaft wird von der Bundesregierung ernst genommen. Eine rasche Verbesserung bei der Registrierung von Asylbewerbern drängt. Die aktuelle politische Debatte dreht sich im Kern um diese Frage. Dabei gibt es über die wichtigsten Punkte sogar einen weitgehenden Konsens: Die ankommenden Flüchtlinge müssen vollständig registriert werden. Außerdem muss frühzeitig unterschieden werden zwischen denen mit Aussicht auf ein Bleiberecht und Wirtschaftsflüchtlingen. Die Debatte dreht sich darum, wo dies geschieht: An den Schengen-Außengrenzen, an der slowenischen und österreichischen Grenze, an der deutschen Außengrenze oder in Zentren innerhalb Deutschlands. Die Bundeskanzlerin hat bei der CSU-Klausurtagung in Wildbad Kreuth erneut deutlich gemacht, dass sie eine rasche Senkung der Flüchtlingszahlen will. Bis zum europäischen Gipfel Mitte Februar will sie einer europäischen Lösung den Vorzug geben. Dafür gibt es handfeste Gründe: Gerade für eine Exportnation wie Deutschland bedeuten umfassende Grenzkontrollen auch wirtschaftliche Einbußen! Es gibt aber auch verschiedene Vorschläge für nationale Lösungen. Das Bundesinnenministerium bereitet sich auch darauf vor.
- Zum Welt-Artikel: Hier ist es wichtig, den Artikel und nicht nur das Zitat von Frau Henninger zu lesen! Die Polizei im Münsterland ging mit der Razzia gezielt gegen Flüchtlinge aus Nordafrika vor. Der Staat handelt gegen junge Männer, die oft seit Jahren in Europa vagabundieren und gewissenlos den Zustrom von Kriegsflüchtlingen aus Syrien als Trittbrettfahrer ausnutzen. Es passiert also genau das, was Frau Henninger einfordert. Das Problem mit nordafrikanischen Wirtschaftsflüchtlingen ist erkannt und die Bundesregierung will den Zustrom mit der Einstufung als sichere Herkunftsländer eindämmen. Das hat bei den Flüchtlingen aus dem Kosovo sehr gut funktioniert. Aus dieser Region kommen inzwischen kaum noch Migranten.
- Die Leistungen für Asylbewerber orientieren sich an der Grundsicherung. Die Leistungen der Grundsicherung im Altersheim sichern genauso wie die Leistungen für Asylbewerber nur das Existenzminimum! Die Kassenärztliche Vereinigung Berlin lässt auf ihrer Internetseite keinen Zweifel daran, dass Flüchtlinge nur die unbedingt notwendige Versorgung erhalten. Zur kieferorthopädischen Behandlung heißt es dort: "Kieferorthopädische Behandlung, Parodontitisbehandlung und Versorgung von Zahnersatz und Zahnkronen (BEMA-Teile 3 - 5), soweit diese im Einzelfall aus medizinischen Gründen unaufschiebbar sind. Diese Behandlungen müssen vorab zur Genehmigung beim zuständigen Bezirksamt, Abteilung Soziales und Bürgerdienste, Amt für Soziales, eingereicht werden." Das heißt, ein Zahnarzt muss eine kieferothopädische Behandlung erst genehmigen lassen! Genehmigt wird nur das Versorgungsminimum, das einen Flüchtling wieder schmerzfrei leben lässt.
Mit freundlichen Grüßen
Josef Göppel