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Josef Göppel
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Frage von Karl K. •

Frage an Josef Göppel von Karl K. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Göppel,

ich wende mich heute zum Thema Umsetzung TPD 2 hier insbesondere die Regulierung von Verdampfern (e-zigaretten) und Liquids an Sie. Ich beobachte die Medien schon seit nunmehr 4 Jahren zum Thema und bin über die Einseitigkeit der Informationsquellen die aufgegriffen wurden recht erstaunt. Dies habe ich besonders bemerkt als ich sämtliche Abgeordnete des Bundestages angeschrieben habe. Die Antworten waren inhaltlich nahezu gleich und beinhalteten nahezu unverändert den Wortlaut des DKFZ und BFR. Ich habe nun folgende Fragen: Wie bewerten Sie die elektronische Zigarette als gesündere Alternative zum Tabakkonsum? Inwieweit werden Sie sich für eine vernünftige moderate Regulierung einsetzen?

Der folgende Link war chronologisch und von der Information her sehr interessant.
http://liquid-news.com/e-zigaretten/der-bund-darf-nicht-laenger-dkfz-marionette-sein/

Herzliche Grüsse Karl Klarmann

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Klarmann,

vielen Dank für Ihre Frage zur Umsetzung der "EU Tabacco Directive" (TPD2) Richtlinie, die im Mai 2016 für alle EU-Staaten in Kraft treten soll.
Mit dem Gesetzentwurf zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und Shishas, den wir zurzeit im Deutschen Bundestag beraten, beabsichtigt die Bundesregierung, die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes auf elektronische Zigaretten und elektronische Shishas zu übertragen. Hiermit soll eine bestehende Regelungslücke geschlossen werden.
Die schädigenden Wirkungen des Nikotinkonsums, gleich ob er mithilfe konventioneller oder elektronischer Zigaretten konsumiert wird, sind bekannt. Neue Studien des Bundesinstitutes für Risikobewertung zeigen zudem, dass selbst beim Verdampfen nikotinfreier Flüssigkeiten krebserregende Partikel freigesetzt werden, die chronische Schädigungen der Atemwege hervorrufen können. Entgegen dem Ruf von E-Zigaretten als „gesündere Alternative zum Tabakrauchen“ sind die Produkte keinesfalls so harmlos, wie oft angenommen. Im Zentrum der vorliegenden Entwürfe steht deshalb der Gesundheitsschutz, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen.
Mit dem Tabakerzeugnisgesetz soll darüber hinaus in Zukunft die Außen- und Kinowerbung für Rauchtabakwaren sowie die kostenlose Abgabe solcher Produkte untersagt werden. Diese Regelungen sollen wirkungsgleich auf elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter übertragen, unabhängig davon, ob es sich um nikotinhaltige oder nikotinfreie Produkte handelt. Ziel der Bundesregierung ist es, den Impuls zum Rauchen gerade bei Kindern und Jugendlichen zu senken.
Fest steht, dass Rauchen weiterhin das größte vermeidbare Gesundheitsrisiko darstellt. Ich unterstütze aus diesem Grund den Gesetzesvorschlag der Bundesregierung.
Mit freundlichen Grüßen

Josef Göppel