Frage an Josef Göppel von Hans D.
Sehr geehrter Herr Göppel,
ich freue mich, wenn Sie mir als Mitglied des Umweltausschusses im Deutschen Bundestag einige Fragen zum aktuellen Gesetzgebungsprozess zur Regelung von Fracking in Deutschland beantworten können:
1) Angesichts des Klimawandels und der Energiewende scheint es angemessen, keine neuen Lagerstätten fossiler Rohstoffe zu erschließen. Setzen Sie sich vor diesem Hintergrund für ein Verbot der Fracking-Technik in Deutschland ein?
2) Unter welchen Vorraussetzungen hinsichtlich der Arbeitsweise und des Abstimmungsverhaltens (Merheits- oder Einstimmigkeitsprinzip) sind Sie für die im Gesetzesentwurf vorgesehene Expertenkommission?
3) Unterstützen Sie die Auffassung, dass die Aufsuchung, Gewinnung von Erdgas und Erdöl und die untertägige Versenkung von Lagerstättenwasseer aus Tiefbohrungen nur erteilt werden darf, wenn keine nachteilige Veränderung des Grundwassers zu besorgen ist? Bitte begründen Sie Ihre Auffassung.
4) Der Gesetzesentwurf sieht eine Unterscheidung zwischen konventionellem (Sandstein) und unkonventionellem Fracking (Schierfgas, Kohleflözgas) vor. Ist diese Unterscheidung sinnvoll und wie ist sie begründet?
5) Wie viele Erprobungsvorhaben sind in Deutschland für die Fracking-Vorhaben notwendig und wo sollten sie durchgeführt werden? Bitte begründen Sie Ihre Antworten.
Vielen Dank für Ihre Antworten und herzliche Grüße
Sehr geehrter Herr Dietrich,
bereits in den Koalitionsverhandlungen habe ich mich dafür eingesetzt, Fracking in Deutschland nicht weiter zu verfolgen. Der jetzige Entwurf aus den Ministerien will Forschungsprojekte erlauben und sieht strenge Umweltauflagen vor. Sie kritisieren aber zu Recht, dass nach wie vor nicht alle Risiken ausgeschlossen werden. Ich werde deshalb in den parlamentarischen Verhandlungen auf eine weitere Verschärfung drängen. Insbesondere ein umfassender Schutz der Trinkwassergewinnung ist dabei für mich wichtig.
Zu Ihren Detailfragen:
1) Angesichts des Klimawandels und der Energiewende scheint es angemessen, keine neuen Lagerstätten fossiler Rohstoffe zu erschließen. Setzen Sie sich vor diesem Hintergrund für ein Verbot der Fracking-Technik in Deutschland ein?
Ich bin dafür, Fracking nicht weiter zu verfolgen. Das Argument der Versorgungssicherheit überzeugt mich nicht: Mit der Umstellung auf eine erneuerbare Energieversorgung werden wir mit jedem Jahr von Energieimporten unabhängiger. Kleine und mittlere Gaskraftwerke in Kraft-Wärme-Kopplung sind zwar als Brückentechnologie wichtig, die Versorgung aber auch aus konventionellen Quellen sichergestellt. Die Antworten auf die folgenden Fragen stellen für mich deshalb die Mindestanforderungen an einen Kompromiss dar, den ich möglicherweise mittragen könnte.
2) Unter welchen Vorraussetzungen hinsichtlich der Arbeitsweise und des Abstimmungsverhaltens (Mehrheits- oder Einstimmigkeitsprinzip) sind Sie für die im Gesetzesentwurf vorgesehene Expertenkommission?
Bei der Expertenkommission ist es mir besonders wichtig, dass sie ausgewogen besetzt wird, also auch kritische Experten Mitglied werden und bedenkliche Entwicklungen aufhalten können. Wenn die Besetzung stimmt, würde ich auch qualifizierte Mehrheitsentscheidungen mittragen. Die Kommission soll aber auf einstimmige Entscheidungen hinwirken.
3) Unterstützen Sie die Auffassung, dass die Aufsuchung, Gewinnung von Erdgas und Erdöl und die untertägige Versenkung von Lagerstättenwasseer aus Tiefbohrungen nur erteilt werden darf, wenn keine nachteilige Veränderung des Grundwassers zu besorgen ist? Bitte begründen Sie Ihre Auffassung.
Der Schutz des Grundwassers ist für mich entscheidend. Giftstoffe müssen aus dem Lagerstättenwasser entfernt werden bevor dieses versenkt wird. Auch dann muss aber eine Vermischung mit Grundwasser ausgeschlossen bleiben.
4) Der Gesetzesentwurf sieht eine Unterscheidung zwischen konventionellem
(Sandstein) und unkonventionellem Fracking (Schiefergas, Kohleflözgas) vor.
Ist diese Unterscheidung sinnvoll und wie ist sie begründet?
Konventionelles Fracking wird in Deutschland bereits seit längerem angewendet. Das ist auch die Begründung, warum es keine Änderungen geben soll. Ich halte eine Unterscheidung nicht für sinnvoll, da die Gefahren der Technologie hier genauso vorhanden sind.
5) Wie viele Erprobungsvorhaben sind in Deutschland für die Fracking-Vorhaben notwendig und wo sollten sie durchgeführt werden? Bitte begründen Sie Ihre Antworten.
Ich erwarte von der Frackingtechnologie keinen Beitrag zum Erfolg der Energiewende. Ich werde mich bei der Kompromisssuche dafür einsetzen, möglichst wenige Probebohrungen zuzulassen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Josef Göppel