Frage an Josef Göppel von Gerhard A. M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Göppel,
auf meine letzte Anfrage zu Ihrem Standpunkt zu CETA/TTIP erhielt ich eine Antwort, die mich ermutigte. Dort schrieben Sie u.a.: "Besonders das Investor-Schiedsverfahren muss verhindert werden. Es kann nicht sein, dass einzelne Unternehmen über ein Schiedsgericht die nationale Gesetzgebung aushebeln." Über "Abgeordnetenwatch" konnte ich jetzt jedoch sehen, dass Sie sich bei der Abstimmung vom 25.09.2014 Ihrer Stimme enthalten haben. Wie passt das zusammen? Wie soll das verhindert werden, wenn Kanzlerin und Vizekanzler dieses Abkommen möglichst zügig unter Dach und Fach bringen wollen und verantwortungsvolle und kritische Abgeordnete wie Sie sich der Stimme enthalten?! Viele mündige Bürger erwarten von Abgeordneten wie Ihnen, dass sie laut und öffentlich ihre Stimme erheben und klar Stellung beziehen, bevor es zu spät ist.
Mit freundlichem Gruß
Ihr Gerhard A. Mast
Sehr geehrter Herr Mast,
ob die Investorenschiedsgerichte tatsächlich Teil eines US-Freihandelsabkommen mit der EU werden, ist noch nicht entschieden. Die EU hat die Verhandlungen über die Schiedsgerichte zunächst ausgesetzt und eine Konsultation durchgeführt. Auch die Bundesregierung hat eine Expertengruppe zu der Frage des Investitionsschutzes gebildet. In Teilen der Bundesregierung wird das Abkommen ebenfalls sehr kritisch gesehen. Die Auswirkungen eines solchen Abkommens auf den vorsorgenden Umwelt- und Verbraucherschutz, sind bisher kaum einzuschätzen.
Bei der namentlichen Abstimmung am 29. September 2014 wurde ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen behandelt. Die CDU/CSU-Fraktion hält Regelungen zu Investor-Schiedsgerichtsverfahren im US-Freihandelsabkommen für zweifelhaft und führt eine offene Diskussion, ob diese eingeschränkt werden müssten. Die Diskussion ist aber noch nicht beendet. Daher die Enthaltung.
In meinem jüngsten Bericht aus Berlin, der am 20. November 2014 versendet wurde, habe ich mich ausführlich mit den Freihandelsabkommen befasst. Im entsprechenden Beitrag unter http://www.goeppel.de/neuigkeiten/nachricht/article//us-freihande-1.html
finden Sie meine differenzierten Argumente.
Nach wie vor halte ich TTIP in seiner derzeitigen Ausprägung für nicht zustimmungsfähig.
Mit freundlichen Grüßen
Josef Göppel