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Josef Göppel
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Frage von Wolfgang M. •

Frage an Josef Göppel von Wolfgang M. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Göppel -

trotz der Renaturierungsmassnahmen im oberen Altmühltal wird in der Wiesenaue immer mehr Grünland umgebrochen und der Anbau von Agrarmais wird bis an den äusserten Uferrand getrieben. Die Rückgänge bei den Wiesenbrüter an der Altmühl wie auch an der Wörnitz sind eine Katastrophe. Selbst bei der Wahl von Ausgleichsflächen werden keine Äcker, sondern immer Wiesen herangezogen.

Ihr CSU Parteikollege MdL Westphal pachtet jetzt ja einen Grossteil der Fläche eines Aufgabe-Milchviehbetriebs im Altmühltal. Wenn hier das Grünland bestehen bleiben würde und auslaufende Blühflächen wieder in Wiese ungewandelt würden, wäre das ein sehr positives Signal. Sicher haben Sie die Möglichkeit mit Ihrem Einfluss, gerade jetzt zu Wahlzeiten, hier Positives zu bewirken.

Vielen Dank und schönen Gruss - Wolfgang Milec

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Milec,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Kabinett hat Ende Februar einen Gesetzentwurf zur nationalen Umsetzung der EU-Agrarreform beschlossen.

Demnach entfallen zukünftig 30 Prozent der Gelder für Direktzahlungen auf Landbewirtschaftungsmethoden, die den Klima- und Umweltschutz fördern, das so genannte Greening. Das Greening umfasst unter anderem die Erhaltung von Dauergrünlandflächen wie Wiesen und Weiden sowie die Bereitstellung von "ökologischen Vorrangflächen" auf Ackerland. In dem Gesetzentwurf werden Regelungen für einen wirksamen Schutz von besonders umweltsensiblem Dauergrünland getroffen. So wird vorgeschlagen, bei Dauergrünland in Natura2000-Gebieten zukünftig ein umfassendes Umbruchverbot anzuwenden. Außerhalb dieser Gebiete soll Dauergrünland durch eine Verordnung weitgehend erhalten werden.

Das EU-Recht verlangt außerdem, dass landwirtschaftliche Betriebe ab dem Jahr 2015 zunächst fünf Prozent ihrer Ackerflächen als ökologische Vorrangflächen bereitstellen. Diese Flächen müssen im Interesse des Umweltschutzes genutzt werden, zum Beispiel zur Erhaltung von Hecken oder als Pufferstreifen zu Gewässern. Unter bestimmten Voraussetzungen bleibt eine landwirtschaftliche Nutzung zulässig. Die unterschiedliche ökologische Wertigkeit der verschiedenen Arten von ökologischen Vorrangflächen wird jedoch über Gewichtungsfaktoren berücksichtigt, die noch von der Europäischen Kommission in einem delegierten Rechtsakt festgelegt werden. Zum Beispiel muss eine deutlich größere Fläche mit Zwischenfrüchten bebaut werden, um diese als Äquivalent zu einem Hektar nicht genutzter ökologischer Vorrangflächen anzuerkennen. Für Zwischenfrüchte ist ein Gewichtungsfaktor von 0,3 vorgeschlagen.

Diese Maßnahmen werden das von Ihnen angesprochene Problem zukünftig eindämmen, wenn auch nicht vollständig beseitigen.

Ihr Schreiben und meine Antwort habe ich auch an den Landtagsabgeordneten Manuel Westphal zur Kenntnis übersandt.

Mit freundlichen Grüßen,
Josef Göppel